Düsseldorf. . Die Landesregierung verschafft Kommunen mehr Spielräume im Kampf gegen “Problemhäuser“: Mit dem neuen Wohnungsaufsichtsgesetz können Städte Eigentümer zu Reparaturen zwingen. Ein Eingreifen ist auch bei schweren Verstößen gegen Ausstattungsstandards oder Hygieneregeln möglich.
Die städtischen Wohnungsämter in NRW können ab sofort gegen Eigentümer verwahrloster oder überbelegter Mietshäuser vorgehen. Die rot-grüne Regierungskoalition im Landtag hat ein kommunales „Wohnungsaufsichtsgesetz“ beschlossen, das Vermieter zur Behebung von Missständen zwingen soll.
Künftig können Städte bei schweren Verstößen gegen Ausstattungsstandards oder Hygieneregeln Zwangsbesichtigungen durchsetzen, Ordnungsmaßnahmen einleiten oder Reparaturen auf Kosten des Besitzers vornehmen lassen. Im Extremfall droht sogar die „Unbewohnbarkeitserklärung“ eines Hauses. Mindestgrößen von neun Quadratmetern Wohnfläche für Erwachsene und sechs Quadratmetern für Kinder bis sechs Jahre dürfen nicht mehr unterschritten werden. Bewohner haben zudem einen Rechtsanspruch darauf, dass Aufzug oder Heizung in angemessener Zeit repariert werden.
Auch interessant
„Mieter können darauf vertrauen, dass Missstände zügig behoben werden“, erklärte die SPD-Fraktion am Donnerstag. Anstoß für das Gesetz war vor allem das „Problemhaus“ in Duisburg, in dem zeitweilig Hunderte von Roma-Flüchtlingen unter widrigsten hygienischen Verhältnissen auf engstem Raum lebten.