Bottrop. .

Besitzern von Immobilien, die ihre Gebäude verwahrlosen oder leer stehen lassen, kann die Stadt künftig wirkungsvoller begegnen. Eine Änderung des Baugesetzbuches, auf die die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt hinweist, macht es jetzt möglich.

Bereits vor einem halben Jahr hatte sich der IG BAU-Bezirksverband Emscher-Lippe für eine solche Änderung stark gemacht. „Die Neureglung gibt der Stadt Bottrop jetzt ganz konkret die Möglichkeit, die Eigentümer von verwahrlosten Gebäuden an den Abrisskosten zu beteiligen. Damit sind wichtige Weichen gestellt, dass marode Immobilien, die jahrelang unbewohnt vor sich hin gammeln, nicht zum Dauerproblem werden“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzende Susanne Neumann.

Schandflecken

Solche Gebäude entwickelten sich nicht selten zu Schandflecken, die auch die Wohnqualität in der Umgebung verschlechtern und die städtebauliche Entwicklung blockieren. Daher appelliert Neumann an die Verwaltung, die neuen Möglichkeiten offensiv zu nutzen. „Jetzt sind die Städte und Gemeinden am Zug. Sie können den Eigentümern von Schrottimmobilien sagen: Entweder Du sanierst – oder wir schicken Dir eine Abrissverfügung. Und an den Kosten des zwangsweisen Abbruchs wirst Du beteiligt“, so die Gewerkschafterin.

Ausdrücklich gehe es dabei allerdings nicht um Gebäude, die nur für kurze Zeit leer stünden und bei denen eine Modernisierung absehbar sei. „Im Fokus stehen lange Zeit unbewohnte Häuser mit einem großem Sanierungsstau, die die Eigentümer verwahrlosen lassen.“