Essen/Bottrop. . Vor dem Essener Landgericht wird der Prozess gegen Agim W. neu aufgerollt. Er hatte auf dem Aldi-Parkplatz in Boy seine Ex-Freundin und ihren Bruder niedergeschossen. War es doch ein Mordversuch?
Wieder sitzt sie ihm gegenüber. Und es muss schrecklich für die 34-jährige Bottroperin sein, im Landgericht Essen diesen Mann, Vater ihrer drei Kinder, wiederzusehen. Denn er hatte ihr am 2. April 2011 mit seiner 9-mm-Pistole in den Kopf geschossen, auch ihren Bruder lebensgefährlich verletzt. Dafür ist er am 25. Oktober 2011 wegen versuchten Totschlags verurteilt worden. Jetzt geht es um die Frage, ob es nicht doch ein Mordversuch war.
Sie selbst ist verantwortlich für dieses Wiedersehen. Denn ihr Nebenklageanwalt Andreas Perner hatte Revision gegen das Urteil des Essener Schwurgerichtes eingelegt. Zwölf Jahre Haft hatten die Richter verhängt und lediglich von einem versuchten Totschlag gesprochen. Denn das Mordmerkmal „Heimtücke“ sei nicht erfüllt, weil Agim W. seine Lebenspartnerin mehrfach mit dem Tode bedroht hatte, nachdem sie ihn verlassen hatte und mit den Kindern von Ahaus nach Bottrop zu ihrem Bruder gezogen war. Wer ständig mit der Todesdrohung lebe, der könne nicht „arg- und wehrlos“ sein, wenn Agim W. plötzlich auftauche. So hatte auch die Staatsanwaltschaft gewertet. Nur Opferanwalt Perner hatte das anders gesehen und auf versuchten Mord plädiert. Der Bundesgerichtshof gab ihm Recht und hob das Urteil in diesem Punkt auf.
Ältestenrat nicht akzeptiert
Seit Freitag prüft die VI. Essener Strafkammer, ob ein versuchter Mord aus Heimtücke vorliegt. Der Tatablauf selbst steht fest, er stieß nicht auf Bedenken des Bundesgerichtshofes. Agim W. hatte wochenlang nach Frau und Kindern gesucht. Der wie seine Frau aus Mazedonien stammende 35-Jährige hatte nicht einmal das Votum des Ältestenrates seiner Familie akzeptiert, das der Frau die Trennung erlaubte: „Sie hat nichts falsch gemacht.“
Am 2. April wusste er schließlich, wo sie war. Er lauerte ihr auf dem Aldi-Parkplatz an der Gungstraße auf. Als sie mit ihrem Bruder aus dem Geschäft kam, fuhr Agim W. auf sie zu und rammte den Einkaufswagen. Sofort lief er auf sie zu, schoss ihr in den Kopf. Dann schoss er dem Bruder in den Kopf. Beide wurden in Notoperationen gerettet. Im ersten Urteil sprach Richter Andreas Labentz von einem „Hinrichtungsszenario“. Er nannte die Tat „kaltblütig und grausam“.
Im Gegensatz zum ersten Prozess schweigt Agim W. diesmal nicht. Der akzentfrei Deutsch sprechende Angeklagte weist die Schuld von sich. Er habe reden wollen und den Einkaufswagen ohne Absicht angefahren. Dabei sei seine Ex-Freundin hingefallen. Plötzlich sei von hinten ihr Bruder gekommen, habe ihn geschubst. Dabei habe sich der Schuss gelöst. Im Gerangel mit dem Bruder sei dann wieder ohne Absicht der zweite Schuss gefallen.