Bottrop. Ab dem 7. Dezember ist eine telefonische Krankschreibung beim Arzt wieder möglich. Das sind die Bedingungen, das müssen Patienten dabei beachten.

Der Krankenstand ist aktuell sehr hoch, nach Hochrechnungen des Robert Koch-Instituts waren Ende November rund sieben Millionen Menschen In Deutschland von einer Erkältung, Grippe oder Corona-Infektion betroffen. Damit sich nicht noch mehr Menschen in Wartezimmern bei Ärzten anstecken, soll nun ab dem 7. Dezember wieder eine telefonische Krankschreibung möglich sein.

Diese Regelung gab es schon mal während der Corona-Hochphase, sie lief aber im April aus. Die Ärzteschaft hatte eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung gefordert. Nun ist sie wieder möglich – das soll auch dauerhaft so bleiben.

Die Verbraucherzentrale in Bottrop klärt darüber auf, was Patienten bei der telefonischen Krankschreibung beachten müssen.

So funktioniert die telefonische Krankschreibung für leichte Erkrankungen

Die telefonische Krankschreibung soll bei Krankheiten ohne schwere Symptome möglich sein, wie zum Beispiel Magen-und Darm-Infektionen, nicht aber bei schweren Krankheitsfällen.

Hier müssen Patienten und Patientinnen die Arztpraxis kontaktieren oder, wenn notwendig, einen Hausbesuch vereinbaren.

Welche Patienten dürfen sich telefonisch krankschreiben lassen?

Telefonische Krankschreibungen dürfen Arztpraxen nur für Personen ausstellen, die dort bekannt sind. Man muss daher innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal in der Arztpraxis gewesen sein.

Für wie lange ist die telefonische Krankschreibung möglich?

Die telefonische Krankschreibung gilt normalerweise für höchstens sieben Tage. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn jemand zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Dann kann die Krankschreibung auch für mehr als sieben Tage erfolgen. Damit es keinen Missbrauch mit der Krankschreibung gibt, muss die Arztpraxis überprüfen, dass die anrufende Person auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.

So läuft die Krankmeldung beim Arbeitgeber

Bei einer telefonischen Krankschreibung versenden viele Arztpraxen die Krankmeldung meist per Post oder E-Mail an die Patientin oder den Patienten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt die Arztpraxis elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten.

Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber, so wie im Unternehmen geregelt, die Erkrankung und die Krankschreibung mit. Arbeitgeber rufen dann elektronisch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ab.