Bottrop. Die Polizei hat auf dem Bottroper Eigen für den Erstfall geübt. Die Lage: Geiselnahme. Der Auftrag: Schnell und richtig reagieren.

Die Kinder der Kita „Ratz und Rübe“ an der Rheinbabenstraße haben am Morgen viel Aufregendes zu sehen bekommen: Jede Menge Polizei rückt an, zieht mit Flatterband Absperrungen, wartet auf noch mehr Polizei. Zum Glück für alle Beteiligten war der Großeinsatz nur eine Übung für die Beamten: Wie reagieren wir schnell und richtig in den ersten Minuten nach einer Geiselnahme?

Schiedsrichter aus anderen Polizeibehörden bewerten den Verlauf der Übung.
Schiedsrichter aus anderen Polizeibehörden bewerten den Verlauf der Übung. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Der alarmierende Anruf läuft um 9 Uhr bei der Leitstelle auf: Eine Zeugin schildert, wie auf dem Parkplatz an der Tennishalle ein Mann eine Frau in ein Auto zwingt und sie bedroht. Sie kennt die beiden und vermutet einen Beziehungskonflikt. Für die Beamten ist der Fall eine so genannte „Bedrohungslage“.

Die Polizei muss sofort und, wie das später formuliert werden wird, „mit starken Kräften“ ausrücken, ohne das Leben der Geisel zu gefährden. Soll heißen: Für den Täter muss sie erst mal unsichtbar bleiben.

So sieht das aus, wenn die Polizei „mit starken Kräften“ anrückt: Blick in die abgesperrte Rheinbabenstraße.
So sieht das aus, wenn die Polizei „mit starken Kräften“ anrückt: Blick in die abgesperrte Rheinbabenstraße. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Polizeiübung in Bottrop: Einsatzabläufe, die automatisch funktionieren sollen

„Für solche Fälle haben wir Einsatzabläufe, die automatisch funktionieren sollen. Dafür haben wir feststehende Konzepte. Aber die müssen halt in der Praxis geübt werden.“ Denn am Einsatzort müssen schnell Entscheidungen getroffen werden: Welche Einsatzabschnitte bilden wir wo? Wo sperren wir ab? Wo haben wir genug Platz für eine Kräftesammelstelle, um Verstärkung zu empfangen und in die Lage einzuweisen? Was machen wir, wenn die Leute von den Medien auftauchen?

All diese Entscheidungen müssen die Polizeiführer in der ersten Phase schnell treffen und mit den eigenen Leuten bewältigen. Überwacht werden sie bei der Übung von Schiedsrichtern: Übungsleiter, die den Polizeiführern nach dem Einsatz bei der Manöverkritik sagen werden: Das da war gut, aber das andere war nicht schlau.

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Deshalb muss auch Polizeisprecher Björn Korte unter den Augen eines Sprechers der Polizei Münster jeden Schritt abwägen und bei der Einsatzleitung abfragen. Wie nahe dürfen Medienvertreter ran an den Tatort? Sie dürfen hinter die erste Absperrung, aber müssen um Himmels willen wegbleiben von der Parkplatzeinfahrt und damit aus dem Gesichtskreis des Täters, genauso übrigens wie uniformierte Polizisten.

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Die Geisel flüchtet schreiend und leicht verletzt

Noch bevor Spezialeinsatzkräfte wie das SEK oder die Verhandlungsgruppe eintreffen, spitzt sich die Lage dramatisch zu. Schreie sind auf dem Parkplatz zu hören. Die Geisel hat sich befreien können und flüchtet leicht verletzt und Hals über Kopf. Während die Beamten sie in Empfang nehmen, erkennen die Kollegen die Chance auf einen „Zugriff bei günstiger Gelegenheit“ und überwältigen den Täter.

„Übungsende“, kommt die Ansage per Funk. Den Täter in Gewahrsam zu nehmen und das Opfer an den bereitstehenden Rettungsdienst zu übergeben: Das sind Routinen, die nicht mehr geübt werden müssen.

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Ebenfalls nicht mehr geübt wurde eine Verschärfung der Lage. „Bei einer anderen Entwicklung hätte es zu einer Paragraf-4-Lage werden können“, sagt Korte. In Paragraf 4 der Kriminalhauptstellenverordnung sind die Polizeibehörden bestimmt, die Spezialisten für besonders schwere Delikte vorhalten: Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. Sie werden alarmiert etwa bei größeren Gefahren- und Schadenslagen, Anschlägen und Amoktaten. Aber das war diesmal nicht Zweck der Übung.