Essen/ Bottrop. Ein junger Mann aus Bottrop überfällt im August 2022 zwei 18-Jährige mit einer Pistole in der Hand. Ins Gefängnis muss er deswegen nicht. Warum?
Kaum war das Urteil gesprochen, atmete der Angeklagte erleichtert auf: Nach einem bewaffneten Raubüberfall an der Kirchhellener Straße in Bottrop ist der 23-Jährige zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Gefängnisstrafe hielten die Richter für nicht erforderlich.
Es war der 30. August letzten Jahres, als der Angeklagte auf einem Waldweg, auf dem auch viele Schüler unterwegs sind, zwei 18-Jährige verfolgt hat. Er kam von hinten, zückte plötzlich eine Waffe, forderte Geld und Handys.
Dass es sich „nur“ um eine ungeladene Gaspistole handelte, konnten die Opfer anfangs nicht erkennen. Einer rückte auch sofort sein Mobiltelefon heraus. Dann überschlugen sich die Ereignisse.
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Als der Angeklagte das gerade erbeutete Handy in seine Hosentasche steckte, sprang ihm einer der 18-Jährigen an den Hals, nahm ihn in den „Schwitzkasten“. Der 23-Jährige hatte keine Chance. Er war kräftemäßig hoffnungslos unterlegen.
Doch das war auch kein Wunder. Durch seinen massiven Drogenkonsum hatte der Bottroper körperlich stark abgebaut. „Er war eigentlich immer schon dünn“, sagte einer seiner früheren Freunde im Zeugenstand der 7. Strafkammer. „Aber letzten Sommer war er richtig abgemagert.“
Zeuge vor Gericht: „Er war früher ein lustiger Junge“
Dass der Angeklagte tief in die Heroinszene abgerutscht ist, ist auf den ersten Blick kaum vorstellbar. Vor Gericht machte er eher den Eindruck des lieben Jungen von nebenan, der von Mama umsorgt wird. Tatsächlich hatte er sich jedoch längst von allen losgesagt – auch von seinem alten Freundeskreis.
„Er war früher ein lustiger Junge“, sagte der Zeuge den Richtern. Aber dann habe er sich immer weiter zurückgezogen. „Ich habe noch versucht, ihm zu helfen. Aber das hatte keinen Sinn.“
Angeklagte aus Bottrop befindet sich in stationärer Therapie
Im Prozess hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt und sich bei allen entschuldigt. Seit einigen Wochen befindet er sich in einer stationären Therapie. „Sie sind auf dem richtigen Weg“, so Richter Georg Osmers bei der Urteilsbegründung. Es werde jedoch nicht einfach. „Dafür braucht man viel Durchhaltekraft.“
Als Bewährungsauflage hat die 7. Strafkammer die Fortsetzung der stationären Therapie angeordnet. Außerdem muss der Bottroper im Anschluss eine ambulante Therapie antreten. In der Hoffnung, dass er sein Drogenproblem vielleicht doch noch in den Griff bekommt. Macht er das nicht, und fällt wieder in alte Drogenzeiten zurück, wird er in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen – zur Zwangstherapie. Auch das haben die Richter im Urteil schon festgelegt.