Bottrop. Nach acht Monaten schließt Bella Aberfeld ihr Bistro an der Gladbecker Straße. Dahinter stecken aber keine wirtschaftlichen Gründe.

Auf der Gladbecker Straße bleibt weiter viel in Bewegung. Das im vergangenen Jahr von vielen mit Spannung erwartete Fischlokal „Bellas Gourmet-Bistro“ wird am 28. Juli zum letzten Mal öffnen. Sicher ein Verlust für die Einkaufs- und Gastronomiemeile in der City, zumal Isabelle (Bella) Aberfeld damit die jahrzehntelange Fisch-Tradition an diesem Ort weitergeführt hat.

Nein, es seien keine wirtschaftlichen Gründe gewesen, die sie nach nur acht Monaten zu diesem Schritt bewogen hätten, so Bella Aberfeld. Das Lokal ist ja sogar Teil der Anmietungsoffensive gewesen, bei der die Stadt Ladenlokale, die sie zuvor von den Eigentümern anmietet, an Unternehmer mit interessanten Einzelhandels- oder Gastronomiekonzepten zu günstigeren Konditionen weitervermietet. Aber genau da sei die Verwaltung wohl an ihre Grenzen gestoßen, so die Bistro-Inhaberin. Denn das Objekt habe von Anfang an Baumängel gehabt, vom Dach bis zum feuchten und nun regelrecht nassen Keller.

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Manches sei behoben worden, aber genau der nasse Keller – immerhin befinden sich da Lagerräume und Kühlschränke – sei das Problem, das seit Anfang des Jahres immer größer geworden sei: nasse Außenwände, Wasser im Lager, in Sanitärräumen. Dann sei am Ende sogar Schwarzschimmel dazu gekommen, der bei regelmäßigem Kontakt auch gesundheitsschädlich sei. So könne sie den Betrieb nicht weiterführen und habe nun die Reißleine gezogen.

Sanierung ist nun ein Fall für die Rechtsanwälte

Vermieter und Stadtverwaltung als Hauptmieterin, die Bella Aberfeld das Objekt weitervermietet hat, kümmerten sich um Reparaturen an der Gewerbeimmobilie. Wer jedoch diese Sanierung zu tragen hat, Eigentümer oder Hauptmieter, das scheint derzeit offen und ein Fall für Rechtsanwälte.

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Jürgen Abts, der bei der Stadt die Anmietungsoffensive betreut: „Wir unterstützen Frau Aberfeld auf ganzer Linie. Von Beginn an stehen wir in engem Kontakt mit dem Vermieter, um Lösungen zu finden. Seit Februar versuchen wir, mit externer anwaltlicher Unter­stützung die Durchführung einer Sanierung beim Vermieter durchzusetzen. Allerdings lässt sich eine zeitnahe Sanierung der Außenwände nicht umsetzen“, bedauert Abts. „Die Wände gehören zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungsei­gen- und Teileigentümergemeinschaft, wo man von der Zustim­mung Vieler abhängig ist.“ Kurzfristige Reparaturen seien so auf die Schnelle nicht zu realisieren, so Jürgen Abts.

Leidtragende ist nun Bella Aberfeld, deren stationäre Geschäftsidee erst einmal ein Ende hat. Aber: „Ich mache auf jeden Fall mit meinem Catering-Betrieb weiter und wer weiß: Es tun sich immer wieder auch neue Möglichkeiten auf.“