Bottrop. Die Anwälte der CDU Bottrop und der Stadtverwaltung trafen sich vor dem Essener Landgericht. Eine Lösung des Problems ist nicht in Sicht.
Ein unabhängiger Sachverständiger soll prüfen, wer Schuld am Wasserschaden der CDU-Geschäftsstelle an der Friedrich-Ebert-Straße hat. Das hat jüngst ein Richter am Essener Landgericht entschieden. Es ist die nächste Runde in der Auseinandersetzung zwischen dem Hausverein der CDU, der der Partei das Haus zur Verfügung stellt, und der Stadt Bottrop, die als Bauherr des Trapez auch für die Bauaufsicht und somit für die fachmännische Reparatur des Daches verantwortlich ist.
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Kompliziert wird das Ganze, weil auch die Versicherung der Partei und die von der Stadt beauftragte Baufirma mit im Boot sind. Eine schnelle Lösung in dieser Viererkonstellation ist nicht in Sicht. „Es ist ein langwieriges Verfahren. Das wird für uns noch eine lange Durststrecke werden“, sagt Frank Kien. Er selbst war beim Landgericht und vertrat als kommissarischer Vorsitzender die Position des Hausvereins.
Fast zweieinhalb Jahre ist es her, als das Haus zum ersten Mal unter Wasser stand. Die Akte sei inzwischen „900 Seiten stark“. Die einstige Parteizentrale gleicht einer Bauruine. Schimmel macht sich breit, Putz bröckelt von Wänden und Decke. Ein Zustand, der andauern wird. Laut Kien soll zuletzt nach Regenfällen wieder Wasser eingedrungen sein. „Solange es das Gutachten nicht gibt, sind uns komplett die Hände gebunden“, sagt er. Erst dann könne man über so etwas wie Schadenbeseitigung nachdenken. „Wir können nichts machen. Der Verein kämpft ohnehin mit den wenigen finanziellen Mitteln, die er noch hat. Unsere Rücklagen sind komplett aufgebraucht.“
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Bis der Gutachter vom Gericht bestellt ist, kann Zeit ins Land gehen. Frank Kien rechnet zudem mit einem Vor-Ort-Termin. Im Anschluss wird das Gutachten erstellt, gefolgt von möglichen Stellungnahmen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. „Ich gehe davon aus, dass es insgesamt noch ein bis zwei Jahre dauern wird.“ Ein Stadtsprecher auf Nachfrage: „Der Sachverständige soll klären, welche Baumängel die Ursachen für welchen Schaden sind.“ Denn beim Bau des Gebäudes vor mehr als vier Jahrzehnten soll bei der damaligen Abnahme nicht alles reibungslos abgelaufen sein.
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Kien vermutet deshalb, dass „wir nicht zu 100 Prozent Recht bekommen werden.“ Und: „Es kann sein, dass es eine Quote geben wird.“ Will heißen: Jeder im Verfahren muss eine Geldsumme bezahlen.
Fortsetzung folgt.