Bottrop. Ab 1. März sind die meisten Corona-Regeln passé. Die Maskenpflicht gilt im Krankenhaus nur noch für Besucher und ambulante Patienten.

Die Corona-Schutzverordnung in NRW ist mit Ablauf des Monats Februar passé. Das bedeutet auch: Es treten neue Hygieneregeln für den Besuch und den Aufenthalt in Krankenhäusern in Kraft.

Für das Knappschaftskrankenhaus Bottrop (KKH), das Reha-Zentrum Prosper und das Marienhospital Bottrop (MHB) gilt ab 1. März: Besucherinnen und Besucher sowie ambulante Patienten und Patientinnen müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Stationäre Patienten sowie die Krankenhausmitarbeitenden sind von der Maskenpflicht befreit. Wobei das MHB ergänzt: „Bei Symptomen empfehlen wir weiter das Tragen einer Maske.“

Krankenhaus-Besuch: Kein Corona-Test mehr notwendig

Darüber hinaus läuft die Testpflicht für nahezu alle Personen im Krankenhaus aus. Es ist kein vorheriger Test vor Betreten des Krankenhauses mehr nötig. Für Besuche auf den Normalstationen und in den Cafeteria-Bereichen sind – abgesehen vom Tragen der FFP2-Maske – jegliche Einschränkungen aufgehoben.

Aus hygienischen Gründen wird von Seiten des KKH aber weiterhin darum gebeten, auf den Händedruck zu verzichten. Das MHB fordert dazu auf, sich beim Betreten und Verlassen des Hauses und der Patientenzimmer weiterhin die Hände zu desinfizieren.

Für die Kinderklinik am Marienhospital gilt: Junge Besucher im Alter zwischen 6 und 14 Jahren können statt einer FFP2-Maske eine medizinische Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch in der Notfall- und der Spezialsprechstunde der Kinderklinik.