Bottrop-Kirchhellen. An der Schmiedestraße will die Stadt jetzt loslegen mit Kanalbau und der folgenden Straßensanierung. Das werden dann die nächsten Baustellen.
Der Fachbereich Tiefbau geht in den Endspurt für die Entwässerung in Grafenwald-Nord. Bis zum Jahresende laufen die Arbeiten an Ottenschlag und Ottenkamp, als nächste sind die Handwerkerstraßen dran. Und auch für die übernächsten Baustellen arbeiten die Fachbereiche Finanzen und Tiefbau daran, dass die Anwohner möglichst gar nicht zur Kasse gebeten werden für die Fahrbahnsanierung nach dem Kanalbau. Das Modell dafür hat sich inzwischen bewährt und eingespielt. Und der Zielzeitpunkt ist auch schon ins Auge gefasst. Bis Mitte 2025 will der Fachbereich Tiefbau durch sein mit Kanalbau und anschließender Fahrbahnsanierung in Grafenwald.
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Das Tiefbauamt drückt dabei aufs Tempo unter anderem wegen eines Vertrages mit der RAG über die Sanierung von Bergschäden im Kanalsystem in Grafenwald. Die Zuschüsse in einer Größenordnung von 4,2 Millionen Euro will die Stadt auch dazu nutzen, das Trennsystem in Grafenwald fertigzubauen, so dass in einem Großteil von Grafenwald bis zum Beginn der Straße Zur Grafenmühle Abwasser und Regenwasser trennt. Eines der letzten Kanalbau- und Straßensanierungsprojekte wird ab 2024 der südliche Abschnitt des Heimersfeld bis zum Feuerwehr-Gerätehaus sein. Weil diese Sanierung noch aussteht, wird die Fahrradstraße über den Schleitkamp und das Heimersfeld dieses Jahr nur bis zu diesem Abschnitt gebaut.
Beim beschleunigten Ausbau hat die Stadt auch einen neuen Erlass des Landes im Auge. Das Bauministerium NRW hat im Mai 2022 die Spielregeln für die Anwohner bei Straßenausbaumaßnahmen geändert - zu deren Gunsten. Denn nach diesem Erlass erhöht dias Land die Förderquote der kommunalen Straßenausbaubeiträge der Anwohner auf 100 Prozent. So lange dieser Erlass gilt, übernimmt das Land die Anliegeranteile bei Straßenausbauten in voller Höhe.
Dafür muss die Stadt allerdings auch etwas tun. Sie muss ein Straßen- und Wegekonzept aufstellen und fortschreiben, in dem alle zum Ausbau anstehenden Straßen erfasst sind. Zudem muss sie die Anlieger angemessen informieren über die anstehenden Maßnahmen. Nach einiger Zeit der Unsicherheit, was in Ermangelung einer Vorgabe vom Land bei welchen Vorhaben angemessen sind, hat sich die Stadt für folgendes Verfahren entschieden.
Wenn an eine Kanalbaumaßnahme sinnvollerweise eine Sanierung der kompletten Fahrbahn angehängt wird - und solange das Land die Kosten für die Anwohner übernimmt -, dann braucht es keine Anliegerversammlung mehr für die Information über die anstehende Maßnahme mehr. Dann reicht ein Anschreiben an die Anwohner und eine Frist von drei Wochen, um dazu Stellung zu nehmen . So wurde es im Herbst 2022 gemacht zur Vorbereitung der Maßnahmen an der Schmiede-, Töpfer- und Gerberstraße. So soll es auch passieren im nächsten Bauabschnitt.
Der umfasst die Straßen Heimersfeld (zwischen Schneiderstraße und Frankestraße), Frankestraße, Karl-Wessels-Straße (zwischen Schneiderstraße und Hausnummer 14) sowie Maystraße. Dort sind neben der Herstellung des Kanals auch für jedes Haus die Hausanschlüsse zu legen. Deshalb ist auch hier beabsichtigt,nicht nur die Kanaltrasse wiederherzustellen, sondern die gesamte Fahrbahn zwischen den Bürgersteigen zu erneuern, damit auf der Fahrbahn kein Flickenteppich entsteht.
Das Straßen- und Wegekonzept
Der Rat der Stadt hat Ende 2020 zum ersten Mal ein Straßen- und Wegekonzept beschlossen. Im August und September 2022 wurde die Fortschreibung auf den Weg durch die politischen Gremien gebracht.
Das Straßen- und Wegekonzept gibt eine Übersicht über die Projekte, die in den fünf Jahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung auf der Liste des Fachbereichs Tiefbau stehen. Mindestens alle zwei Jahre muss die Stadt sie nach dem Willen des NRW-Bauministeriums fortschreiben.
Wir schreiben das Konzept künftig lieber jedes Jahr fort, hatte der Fachbereich Tiefbau dem Rat erläutert. Aus diversen Gründen könnten sich die Reihenfolge von Baumaßnahmen ändern und damit der Baubeginn verschieben. Darüber hinaus gilt das Prinzip: „Lieber eine Straße zu viel als eine zu wenig“. Denn nur im Straßen- und Wegekonzept enthaltene Maßnahmen können von der Landesförderung bezüglich der KAG-Beiträge berücksichtigt werden. Soll heißen: Nur bei Projekten, die auf der Liste stehen, übernimmt das Land zu 100 Prozent die Anliegeranteile.