Bottrop. In einem Bottroper Wohngebiet nahe der Zeche Prosper II ist eine Belastung des Grundwassers festgestellt worden. Anwohner dürfen es nicht nutzen.
Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt Bottrop per Allgemeinverfügung am Dienstag die Nutzung und Förderung von Grundwasser in einem Gebiet gegenüber dem Zechenareal Prosper II untersagt. Betroffen sind Anwohner zwischen der Knappenstraße und Brakerstraße sowie von den dort gelegenen Straßen Morianstraße, Steigerstraße, Thomasstraße, Leiblstraße, Holbeinstraße und An der Knippenburg.
Im Zuge des Abschlussbetriebsverfahrens zur Beendigung der Bergaufsicht für Prosper II sind „orientierende Gefährdungsabschätzungen“ durchgeführt worden. Dabei sind deutliche Belastungen des Trinkwassers festgestellt worden. Der Gutachter empfiehlt, die Grundwasserentnahme zu verbieten.
Ruhrkohle AG: Verursacher könnte eine ehemalige Kokerei sein
Laut Christof Beike, Sprecher der Ruhrkohle AG (RAG), sei das Grundwasser natürlich auch während des Betriebs des Bergwerks Prosper-Haniel beprobt worden und bis zum Herbst immer unauffällig gewesen. Während des aktuellen Abschlussbetriebsplanverfahrens habe die RAG die Anzahl der Pegelstellen auf der Fläche selbst und in der Siedlung erweitert. „Im Oktober waren die dort gemessenen Werte wesentlich höher“, so Beike.
Die Fließrichtung des Grundwassers gehe von Osten nach Westen. „Es sind deshalb mehrere Verursacher möglich. Neben dem Zechengelände gab es eine alte Kokerei mit unterschiedlichen Nebengewinnungseinrichtungen.“
Um die genaue Ursache herauszufinden, würden nun weiterer Messstellen eingerichtet und auch die Bodenluft gemessen. „Wenn wir Genaueres wissen, werden wir auch entsprechende Maßnahmen vorschlagen, wie das Grundwasser zu behandeln ist.“ Sollten den Anwohnern Kosten entstehen und die RAG dafür verantwortlich sein, würde das Unternehmen dafür aufkommen, betont Beike.
Bottroper Wohngebiet von Grundwasserbelastung betroffen
Der derzeitige Kenntnisstand lasse zwar keine genau räumliche Abgrenzung der Grundwasserbelastung zu, wie die Stadt mitteilt. Die Lage der Kontamination ist aber soweit bekannt, dass sie auf das Wohngebiet zwischen Knappenstraße und Brakerstraße bezogen werden kann. Hier befinden sich auch Hausgärten, gärtnerisch genutzte Flächen und Gewerbebetriebe.
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Die Stadt könne daher nicht auszuschließen, dass in dem Gebiet Grundwasser auch als Trinkwasser genutzt wird, als Wasser für die Gartenbewässerung oder in anderer Form als Brauchwasser. Zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sollen Kontaktmöglichkeit von Menschen mit dem durch Schadstoffeinträge belasteten Grundwasser vermieden werden.
Im Rahmen des laufenden Abschlussbetriebsplanverfahrens seien nun Lösungen für eine dauerhafte Sicherung der Altlasten zu entwickeln und umzusetzen, damit eine Gefährdung der Bevölkerung ausgeschlossen werden kann. Das Wasser ist laut Angaben der Stadt mit so genannten „polyzentrischen Kohlenwasserstoffen“ belastet, die geltenden Grenzwerte wurden deutlich überschritten.
Das normale Trinkwasser aus den Leitungen ist von den Belastungen nicht betroffen.