Bottrop-Kirchhellen. Dem Kanalbau in Grafenwald folgen die Hausanschlüsse. Dafür kann die Stadt nach neuem Recht Grundstückseigentümer zur Kasse bitten.
Der Fachbereich Tiefbau der Stadt Bottrop führt im Stadtgebiet Grafenwald eine Umstellung der städtischen Abwasseranlage von einer Misch- auf eine modifizierte Trennkanalisation durch, bei der Schmutzwasser und Regenwasser künftig getrennt abgeführt werden. Die Umstellung der städtischen Kanäle ist in der Schneiderstraße inzwischen abgeschlossen. In der Straße Ottenschlag hat der Umbau bereits begonnen und wird in weiteren Straßenzügen in der Folgezeit schrittweise umgesetzt.
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Eigentümerinnen und Eigentümer der an die veränderte städtische Abwasseranlage anzuschließenden Grundstücke haben bereits einige Fragen bezüglich der Anpassungsmaßnahmen, die durch sie durchzuführen sind, an die Stadtverwaltung gerichtet. Dabei geht es insbesondere um die Kosten, die auf sie zukommen werden. Um die ersten, grundsätzlichen Fragen zu beantworten, hat der Fachbereich Tiefbau ein Informations-Faltblatt erstellt.
Dieses wird im Januar zunächst an die Eigentümer der anzuschließenden Grundstücke der Schneiderstraße versendet werden. Anschließend werden auch die Eigentümer im Ottenschlag und sukzessive in den weiteren Straßen angeschrieben.
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Nach altem Recht hatte die Stadt Bottrop sämtliche Kosten einer Kanalbaumaßnahme zu tragen, die durch eine Änderung oder Erweiterung an der öffentlichen Abwasseranlage verursacht wurde. Dazu zählte auch die notwendige Anpassung der privaten Entwässerungsanlage. Nach der vom Rat beschlossenen neuen Entwässerungssatzung ist der Eigentümer eines Grundstücks, welches an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist bzw. wird, dafür kostenpflichtig. Das Faltblatt informiert über die verschiedenen Arten von Anschlussleitungen und wer von welcher Regelung zur Kostentragung betroffen ist.