Bottrop-Kirchhellen. Noch vor Weihnachten will der Fachbereich Tiefbau nach eigenen Angaben mit der nächsten Kanalbaustelle in Grafenwald starten. Das ist der Plan.

Noch vor den Weihnachtsferien will der Fachbereich Tiefbau starten mit dem nächsten Bauabschnitt für den Grund- und Regenwasserkanal in Grafenwald. Nach bewährtem Muster sollen auf dem Straßenzug Schmiede-/Töpfer-/Gerberstraße bei der Gelegenheit auch die Fahrbahnen saniert werden - Stand jetzt ohne Kosten für die Anlieger.

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Nach den Plänen der Tiefbauer soll während der Bauarbeiten in dem Straßenzug eine Menge passieren. Die Baugrube für den neuen Kanal wird zwischen 1,90 und 2,15 Meter breit sein und damit ein Drittel der Fahrbahnen einnehmen. Zu den Grundstücken an den Straßen werden neue Anschlussleitungen verlegt, weitere Anschlüsse sind für die Straßenentwässerung geplant. Deshalb hat sich der Fachbereich von der Bezirkspolitik die Genehmigung geholt, keinen „Flickenteppich“ zu hinterlassen, sondern die 65 Zentimeter Oberbau der Fahrbahnen gleich neu zu bauen. Gehwege und Parkflächen werden dagegen nur repariert.

Gute Nachrichten für Grundstückseigentümer: Politik und Verwaltung haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Land die Förderquote für die Straßenausbaubeiträge zu 100 Prozent übernimmt. Der Fachbereich hat wie vorgeschrieben ein Straßen- und Wegekonzept erstellt mit den anstehenden Baumaßnahmen. Das ist in diesem Sommer wie vom Land gefordert fortgeschrieben worden.

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Diese Straßen stehen auf der mittelfristigen Planungsliste

In der mittelfristigen Planung stehen für die kommenden Jahre folgende Straßen in Grafenwald: Färberweg, Gerberstraße, Heimersfeld, Imkerweg, Sattlerweg, Wiesengrund/Andresen Strang (alle 2023), Buchbinderstraße, Christfurth, Friedenstraße, Köhlerstraße, Küferstraße, Sattlerweg und Schuhmacherstraße (alle 2024).

Die Aufnahme der Baumaßnahmen in die Straßen- und Wegeplanung bedeutet aber nicht, dass sie auch zur vorgegebenen Zeit umgesetzt werden. Das hat Fachbereichsleiter Heribert Wilken den Politikern auch bei der Fortschreibung des Konzeptes noch einmal erklärt. Sie ist so etwas wie eine unverbindliche Absichtserklärung und die Voraussetzung dafür, dass das Land auch bei diesen Maßnahmen die eventuell fällige Anliegerbeteiligung übernimmt: „Deshalb setzen wir lieber eine Straße zu viel als eine zu wenig auf die Liste.“

Die Bezirksvertretung hat im September ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren beschlossen, das inzwischen beendet ist. „Rein vorsorglich“ sind die Anwohner darauf hingewiesen worden, „dass die Straßenbaubeiträge durch den Landesgesetzgeber nicht gänzlich abgeschafft worden sind, so dass grundsätzlich weiterhin eine Beitragserhebungspflicht besteht. Diese könnte theoretisch zum Tragen kommen, wenn aus einem derzeit nicht bekannten Grund eine Förderung durch das Land für die beabsichtigte Baumaßnahme ausbleiben sollte.“