Bottrop. Das Finanzamt Bottrop verschickt nun Informationen rund um die Grundsteuerreform. Darin sind schon einige wichtige Daten eingetragen.

Das Finanzamt Bottrop informiert die Bottroperinnen und Bottroper über die anstehende Grundsteuerreform. Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten in Tagen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt Wolfgang Emmerich, Leiter des Finanzamts Bottrop.

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Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, sagt Wolfgang Emmerich. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Eigentümer müssen auch Angaben zu ihren Gebäuden machen

Darüber hinaus benötigen die Betroffenen aber auch noch Angaben zum jeweiligen Gebäude. Das fängt an beim Baujahr und geht bis zur Frage einer Kernsanierung. Zuletzt hat der Verein Haus & Grund zu dem Thema informiert. Geschäftsführer Markus Kruse hat in dem Zusammenhang erklärt, Voraussetzung für das Vorliegen einer Kernsanierung sei insbesondere die komplette Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, der Innen- und Außenwände mit Ausnahme der tragenden Wände, der Fußböden, der Fenster, der Innen- und Außentüren sowie sämtlicher technischer Systeme wie z.B. der Heizung einschließlich aller Leitungen, des Abwassersystems einschließlich der Grundleitungen, der elektrischen Leitungen und der Wasserversorgungsleitungen.

Wolfgang Emmerich verweist zusätzlich auf das von der Finanzverwaltung NRW eingerichtete Grundsteuerportal. Dabei handele es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse könne der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Gutachterausschuss der Stadt Bottrop ist nicht zuständig

In diesem Zusammenhang weist der Gutachterausschuss in Bottrop auch darauf hin, dass er keine Fragen zur Anwendung der Bodenrichtwerte im Zusammenhang mit der Grundsteuer beantworten könne. Für die Berechnung werde lediglich der Wert der Zone, innerhalb derer das Grundstück liegt, herangezogen. „Die bei der Verkehrswertermittlung anzusetzenden Korrekturfaktoren, mit denen die Abweichungen zwischen dem zu bewertenden Grundstück und den Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks berücksichtigt werden, bleiben bei der grundsteuerlichen Bewertung unberücksichtigt.“

Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt Elster möglich.