Bottrop. Ab sofort sind die meisten Corona-Regeln in Bottrop aufgehoben: keine Maskenpflicht, keine Zugangsbeschränkungen mehr. Aber es gibt Ausnahmen.
Eine Hotspot-Regelung wie in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern wird es in Nordrhein-Westfalen nicht geben, dafür fehlt die rechtliche Grundlage: Am Sonntag sind die meisten Corona-Regeln gefallen, auch wenn Ministerpräsident Hendrik Wüst sich das anders gewünscht hätte.
- Lesen Sie hier:Ende der Corona-Maßnahmen – Lässt das die Bottroper Lage zu?
Doch nach dem neuen Infektionsschutzgesetz, das mit einer Übergangsfrist bis zum 2. April seit dem 20. März gilt, haben weder Länder noch Kommunen die Möglichkeit, weitgehende Einschränkungen für die Bevölkerung zu erlassen. Somit gilt ab sofort nur noch der Basisschutz.
Corona-Regeln in Bottrop: Keine Zugangsbeschränkungen mehr
Sowohl die Zugangsbeschränkungen im Handel und in der Gastronomie fallen – nun kann jeder unabhängig vom Impf- oder Teststatus Lokale und Geschäfte besuchen –, als auch die Maskenpflicht in Innenräumen. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr und auch keine Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen.
- Olaf Scholz zu Besuch: „Wir können von Bottrop lernen“
- Ärger:Kirchhellener findet massig Müll auf seinem Grundstück
- Eloria:Europas größter Escape-Room eröffnet bald
- Hohe Lebensmittelpreise:So reagieren Bottroper Händler
Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Fahrgäste weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, ebenso in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Bei letzteren besteht auch weiterhin Test- beziehungsweise Impfpflicht. Auch die meisten Arztpraxen behalten die Maskenpflicht in ihren Praxen bei, um vulnerable Gruppen zu schützen, wie Ärztespreche Dr. Christoph Giepen sagt.
Betreiber und Veranstalter können vom Hausrecht Gebrauch machen
Dass es gesetzlich kaum mehr Einschränkungen gibt, heißt jedoch nicht, dass es überall auch tatsächlich so sein wird wie vor der Pandemie. Beim Landesgesundheitsministerium betont man: „Nichtsdestotrotz steht es Betreibern z.B. auch von Lebensmittelmärkten und Veranstaltern von Konzerten etc. offen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und den Zugang weiterhin an 2G oder 3G oder das Tragen einer Maske zu binden.“
So haben unter anderem die Stadtverwaltung und die Bottroper Sparkasse angekündigt, an der Maskenpflicht vorerst festzuhalten. Bei persönlichen Beratungsgesprächen in der Sparkasse greift auch weiterhin die 3G-Regel.
Unklar ist noch, wie die Quarantäne-Regeln künftig aussehen. Bund und Länder planen, die Quarantäne für Infizierte grundsätzlich auf fünf Tage zu verkürzen und auf die freiwillige Reduzierung von Kontakten zu setzen. Schon jetzt gibt es keine Quarantäne-Anordnungen mehr der Stadt.
+++ Nachrichten aus Bottrop bequem ins Postfach:Hier können Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter anmelden! +++