Kirchhellen. Eine Lastwagenladung Bauschutt haben Unbekannte nachts am Repeler Hof abgekippt. Der Besitzer des Feldes hat jetzt den Ärger mit der Entsorgung.
Eine illegal abgekippte Ladung Bauschutt hat Daniel Barheier in der Nacht zum Dienstag auf seinem Feld am Repeler Weg gefunden. Die Polizei ermittelt, macht dem Grundstücksbesitzer aber wenig Hoffnung: Auf den Entsorgungskosten wird er wohl sitzen bleiben. Das will er aber nicht: „Ich sehe das gar nicht ein, dass ich das jetzt auch noch bezahlen soll.“
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Passiert ist das Ganze am späten Montagabend gegen 23 Uhr. Ein Nachbar war abends noch unterwegs gewesen und hatte an dem kleinen Wäldchen, durch das Mühlen- und Schölsbach plätschern, Stimmen gehört und Handylampen leuchten sehen. Barheier: „Der hat sofort gemerkt, dass da etwas vor sich geht, das nicht in Ordnung ist.“
Illegal Müll abgeladen: Nachbar alarmiert die Polizei
Der Nachbar schaltete schnell und alarmierte die Polizei. Zudem behielt er den Wirtschaftsweg im Auge in der Hoffnung, ein Autokennzeichen ablesen zu können, wenn die Verdächtigen wegfahren. Barheier: „Die sind aber nicht Richtung Mesteroth weggefahren, sondern zur anderen Seite in Richtung Windräder. Also hat er nur sehen können, dass die Leute mit einer Art Pritschenwagen weggefahren sind.“
Wenig später traf die Polizei ein. Die Beamten konnten wenig mehr tun, als den Schaden zu begutachten und zu bewerten, sagt Andreas Lesch, Sprecher der Polizei Recklinghausen. Da es sich offenkundig um Bauschutt handelte, den die Unbekannten dort abgekippt hatten, hätten die Beamten lediglich eine Ordnungswidrigkeitenanzeige geschrieben.
Illegale Müllentsorgung ist keine Straftat
Denn: Zwar hat der Gesetzgeber 2016 die Strafandrohung für den „unerlaubten Umgang mit Abfällen“ im Paragrafen 326 des Strafgesetzbuches verschärft. Doch eine Straftat ist die illegale Müllentsorgung erst dann, wenn Menschen, Tiere oder die Umwelt dadurch gefährdet werden, steht in Abschnitt sechs des Paragrafen: „Die Tat ist dann nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, (...) offensichtlich ausgeschlossen sind.“ Eben das sei hier gegeben, befanden die Beamten. Deshalb gab es keine Strafanzeige.
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Jetzt liegt der Müll also auf Barheiers Grundstück, und aus Sicht des städtischen Entsorgers Best ist der Besitzer für die Entsorgung verantwortlich. Kann man dem Mann in diesem speziellen Fall nicht entgegenkommen? Leider nein, heißt es bei der Best. Die Gebühren für die Gestellung von Abfallcontainer sei von der Politik in einer Satzung festgelegt, an die der Entsorger sich halten müsse.
Schlechte Chancen auf Schadenersatz
Natürlich könnte Daniel Barheier sich an den Unbekannten mit einer Schadenersatzforderung schadlos halten, falls die jemals erwischt werden. Doch die Chancen stehen eher schlecht. Die Polizei wird die Ordnungswidrigkeitenanzeigen weiterschicken an die Stadt Bottrop. Und die wird, sofern sich keine Ermittlungsansätze ergeben, das Verfahren irgendwann einstellen.
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