Kirchhellen. Im Wolfsgebiet gibt es Spekulationen über ein zweites Wolfsrudel. Ende November hatte das Land gemeldet, ein weiterer Wolf sei identifiziert.

Im Wolfsgebiet Schermbeck ist womöglich ein zweites Wolfsrudel heimisch geworden. Nördlich des Lippe-Seiten-Kanals sollen mehrfach zwei Wölfe gemeinsam unterwegs gesehen worden sein. Bis Mitte März läuft die Anhörung zum Entwurf der Wolfsverordnung NRW.

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Dass mindestens ein weiterer Wolf unterwegs ist im Wolfsgebiet, hatte das Landesumweltamt (Lanuv) Ende November bestätigt und dem jungen Rüden die Kennung GW2347m gegeben. Seit Mai 2021 waren im Gebiet zwischen Reken (Kreis Borken) und Haltern am See wiederholte Bildnachweise eines Wolfs bestätigt worden. Nach Angaben des Lanuvs stammt der Wolf aus dem Rudel Werlte in Niedersachsen und wurde wahrscheinlich im Jahr 2020 geboren.

Sollte er noch einmal identifiziert werden, sind Experten sicher: Er bleibt. Das Lanuv verweist dazu auf die bundeseinheitlichen Monitoringstandards. Nach ihnen gilt ein Wolf als territorial, wenn er in Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einem Gebiet individuell nachgewiesen wird. Nach Angaben des Bürgerforums Gahlen hatte es im Gebiet nördlich von Hünxe zuletzt mehrere Beobachtung eines Wolfspaares gegeben. Das könnte ein Beleg dafür sein, dass der Rüde eine Partnerin gefunden hätte.

Naturschutzbund äußert sich zur Wolfsverordnung

Der Naturschutzbund (Nabu) begrüßt eine Wolfsverordnung, warnt die NRW-Umweltministerin aber davor, sich Niedersachsen zum Vorbild zu nehmen. Bis Mitte März läuft die Verbändeanhörung, in der sich die Interessenvertretungen der Landwirtschaft und Jagd, aber auch die Naturschutz-Organisationen einbringen.

„Prinzipiell begrüßen wir eine Wolfsverordnung, denn sie würde Klarheit in eine undurchsichtige Situation bringen“, sagt Rolf Fricke, Biologe und einer der beiden Vorsitzenden des Nabu Bottrop. „Es kommt dabei aber sehr auf die konkrete Ausgestaltung an. Niedersachsen, wo gerade der siebte Wolf auf umstrittener Rechtsgrundlage getötet wurde, darf NRW hier nicht zum Vorbild dienen.“

„Bindendes europäisches und deutsches Recht wird in strittigen Fragen möglicherweise falsch ausgelegt“, ordnet Stefan Voßschmidt ein. Er ist Jurist und ebenfalls Nabu-Chef in Bottrop. Gegen die niedersächsische Wolfsverordnung beispielsweise seien Klagen anhängig. Die Europäische Union (EU) hat gegen Deutschland schon 2020 ein sogenanntes „Pilotverfahren“ eingeleitet. Es wird beobachtet, ob Deutschland EU-Recht angemessen umsetzt. Das Pilotverfahren ist die Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren.

Bundesministerium wirbt für Herdenschutz

Pony hat sich erholt

Dem Shetlandpony, das auf einer Weide an der Lehmschlenke am 12. Januar durch Bisse eines Wolfes schwer verletzt worden war, hat sich mittlerweile von seinen Verletzungen gut erholt.

Nach Angaben des Landesumweltamtes (Lanuv) wird die Landwirtschaftskammer dem Besitzer die Kosten für Tierarzt und Tierklinik erstatten. Das bestätigte Lanuv-Sprecher Wilhelm Deitermann. Das Land hatte die Förderrichtlinie Wolf seit Januar auch auf Kleinpferde und Ponys ausgeweitet.

Der frühere Bottroper Nabu-Chef Josef Tumbrick, heute Unterabteilungsleiter Naturschutz im Bundes-Umweltministerium, machte kürzlich bei einer Online-Diskussion auf Einladung des Bauernverbandes die Position seines Ministeriums klar: Herdenschutz sei die wirksamste Maßnahme. Ein Bestandsmanagement mit Abschüssen von Wölfen jenseits einer Obergrenze und damit eine Tötung ohne Ausnahmegenehmigung, wie landwirtschaftsnahe Verbände es fordern, wäre mit EU-Recht nicht vereinbar. Eine Änderung der für Deutschland bindenden EU-Gesetzgebung in der FFH-Richtlinie sei trotz wachsender Wolfsbestände nicht zu erwarten. Tumbrinck sah Chancen in der Umsetzung eines detaillierten Praxisleitfadens, der im letzten Jahr von der Umweltministerkonferenz unter Beteiligung von NRW erarbeitet wurde.