Bottrop. Inzwischen gibt es ein Gutachten zu Wert und Zustand des von einer Baufirma ausgerissenen Ahornbaumes. Es folgt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Der Baumfrevel an der Parkstraße, bei dem vor einer Woche ein junger Ahornbaum durch ein Bauunternehmen widerrechtlich entfernt worden ist, wird seitens der Stadt weiterverfolgt. „Es handelt sich immerhin um Eigentum der Öffentlichkeit in einem sensiblen Bereich und da kann man sich nicht einfach dran vergreifen, wir bleiben da am Ball“, versichert Stadtsprecher Ulrich Schulze.

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Der Baum – nicht wie zunächst angegeben zwei Bäume – befindet sich weiterhin auf dem Baugelände neben dem Stadtgarten. „Der ist aber für unsere Zwecke nicht mehr zu brauchen, Wurzelwerk und Rinde sind zu stark beschädigt worden“, so Kai-Uwe Dahm, Sachgebietsleiter im Bereich Grün und Umwelt. Er ist Fachmann mit dem Schwerpunkt für alles, was mit Bäumen, Baumschutz, Baumkataster und auch -fällungen in der Stadt zu tun hat. Er hat auch für die Stadt das Gutachten erstellt, das als Grundlage für das weitere Vorgehen dient.

Ein Baumgutachten kann mit einem Fahrzeuggutachten verglichen werden

„Gehölzgutachten nach der Methode Koch“: So heißt das im Fachjargon. „Im Grunde wie ein Fahrzeuggutachten beispielsweise nach einem Unfall, nur für einen Baum“, so beschreibt Dahm die Arbeit. In das Gutachten fließe ein, wie lange der Baum steht, welche Pflege er bekam, wie hoch der Gehölzpreis der jeweiligen Baumart im entsprechenenden Alter ist. Dann werde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und auch neben dem materiellen Schaden die Höhe des Bußgeldes festgelegt.

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Um später den geschlossen Alleecharakter der Parkstraße beizubehalten, müsse ein gleichaltriger Baum neu eingepflanzt werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Anwachsgarantie immer schlechter werde, je größer und älter der Baum sei, so Kai-Uwe Dahm. Der Stammumfang sei in den über fünf Jahren seit der Einsetzung auf etwa 35 Zentimeter angewachsen, der Wurzelballen dementsprechend auch. „Einen gleichgroßen Ahorn zu bekommen und nach zu pflanzen wird nicht einfach, aber wir sollten das schaffen“, zeigt sich der Experte zuversichtlich.

Empörung bei der Bevölkerung und der Bottroper Baum- und Grünschutzinitiative

Bei Anwohnern der Parkstraße und in der Bevölkerung hatte das eigenmächtige und nicht abgestimmte Vorgehen der Baufirma für Empörung gesorgt. Auch die Bottroper Baum- und Grünschutzinitiative (BGI), die sich ebenfalls damals für den Erhalt des Alleecharakters einsetzte, hatte nach dem Eingriff Konsequenzen gefordert: Hier müssten rechtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, zumal es sich um einen für das Stadtklima und die ästhetische Wirkung sensiblen Bereich handele. „Harte Kante statt Wattebäuschchen!“, so die Initiative in einer Stellungnahme.