Bottrop. Seit Ende April rollen die Fahrschulwagen wieder zu Unterrichtszwecken durch Bottrop. Corona sorgt auch hier für massive Veränderungen.
Die Wochen des Stillstands sind vorbei. Seit Ende April sind theoretischer Unterricht und Fahrstunden in den Fahrschulen wieder erlaubt. Der Alltag hat sich aber teils gravierend verändert. Für Fahrlehrer wie Reinhardt Wolkenstein von der Fahrschule Zarzetzki gelten im Schulungsraum und im Auto neue und strenge Hygienevorschriften.
Schüler wie Lehrer müssen während der gesamten Autofahrt den Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Maske muss jeder Schüler zur Fahrstunde selbst mitbringen. Wenn die Fahrt vorüber ist, greift Wolkenstein immer zu Reinigungslappen und Desinfektionsmittel.
Was der Schüler angefasst hat, muss nach der Fahrt desinfiziert werden
Alles, was der Schüler auf seiner Seite des Autos angefasst hat, muss sorgfältig desinfiziert werden. Zum Beispiel: Lenkrad, Schalthebel, Spiegel, Knöpfe am Armaturenbrett, Türgriffe innen und außen sowie der Hebel zur Sitzverstellung. Erst dann darf der nächste Schüler einsteigen und mit seiner Fahrstunde beginnen.
„Start- und Endpunkt ist immer an der Fahrschule“, sagt Wolkenstein. Und es dürfen nur der Schüler und der Lehrer im Auto sitzen. Außer wenn die praktische Prüfung ansteht. Dann darf zusätzlich ein Prüfer, natürlich mit Mund-Nasen-Schutz im Gesicht, auf der Rückbank Platz nehmen.
In der Bottroper Fahrschule wird der Zollstock zum wichtigen Arbeitsinstrument
Auch die Theoriestunden in den Schulungsräumen sind neu geregelt. Aufgrund der vorhandenen Quadratmeter mussten in der Fahrschule an der Kirchhellener Straße die Tische dementsprechend umgestellt werden. „Wir arbeiten zurzeit viel hiermit“, sagt Wolkenstein und hält einen Zollstock in der Hand. Jeder Schüler hat einen Einzelplatz und eigenen Tisch. „Wir dürfen im Moment auf fünf Quadratmetern nur eine Person haben“, erklärt er. „Der Abstand muss eingehalten werden.“ Auf den 50 Quadratmetern in der Fahrschule dürfen sich demnach höchstens neun Schüler und ein Fahrlehrer aufhalten.
Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie besuchten fast doppelt so viele Schüler den Unterricht. Damals galt das Motto: Wer kommt, der kommt. Diese Zeiten sind vorbei. Für die Teilnahme am Unterricht ist nun eine vorherige Anmeldung erforderlich. „Die Bürodamen haben Pläne und teilen den Schülern die Unterrichtszeiten zu“, erklärt Wolkenstein.
Ohne Termin kommt kein Fahrschüler in die Büro- und Unterrichtsräume
Jeder, der einen Termin hat und zum Unterricht erscheint, muss zunächst an der Eingangstür klingeln. Ansonsten kommt er gar nicht erst ins Haus. Nur vereinzelt darf eingetreten werden. Es gilt Maskenpflicht. In einem ersten Schritt müssen sich alle die Hände desinfizieren, der Spender dafür hängt direkt neben der Tür am Schulungsraum an der Wand. Während des Unterrichts dürfen die Schüler die Maske abnehmen, ist der Unterricht vorbei, müssen sie sie wieder aufsetzen.
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Nachdem die Jugendlichen den Raum verlassen haben, kommen Reinigungslappen und Desinfektionsmittel zum Einsatz. Tische und Stühle müssen wieder gesäubert werden. Wolkenstein hat noch einen dringenden Appell an die Fahrschüler: „Wer sich krank fühlt oder Symptome einer Corona-Infektion hat, soll die Fahrstunde und den Unterricht absagen und Zuhause bleiben.“
Tüv nimmt wieder Fahrprüfungen ab
Seit dem 4. Mai nimmt der Tüv Nord in Nordrhein-Westfalen wieder theoretische und seit dem 5. Mai wieder praktische Führerscheinprüfungen ab.
Auch bei der theoretischen Prüfung gelten in den Räumen die vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. Zum Beispiel sollen die Prüflinge ausreichend Abstand halten.