Bottrop. In Bottrop wurden in 2019 und 2020 mehr als 130 Sozialwohnungen bewilligt. Sind das genug? Was bei der Belegung Probleme bereitet.

Die Stadt kommt beim Bau neuer Sozialwohnungen voran. Etwa ein Viertel aller neuen Wohnungen, die in den Jahren 2019 und 2020 in Bottrop genehmigt wurden, sind Sozialwohnungen. Das entspricht ziemlich genau der Vorgabe, die der Stadtrat der Verwaltung für die Entwicklung des Bottroper Wohnungsmarktes bis 2025 auferlegt hat. Dennoch werfen SPD-Vertreter die Frage auf, ob das tatsächlich auch ausreicht, um den Bestand an Sozialwohnungen in Bottrop steigern oder konstant halten zu können. Auch Mitarbeiterinnen der Verwaltung weisen auf Hemmnisse hin.

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So bat zum Beispiel Franz Ochmann, Chef der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Süd, die Verwaltung auch um einen Überblick darüber, wie viele der mit Fördergeldern gebauten älteren Sozialwohnungen pro Jahr nicht mehr für Mieter mit Wohnberechtigungsscheinen reserviert werden können, weil dafür die Fristen inzwischen abgelaufen sind. Aus dem aktuellen Wohnbauflächenbericht der Verwaltung geht hervor, dass es in Bottrop zirka 5300 Sozialwohnungen gibt. Bei in dem Bericht aufgelisteten 60.000 Wohnungen insgesamt macht ihr Anteil unter neun Prozent aus.

Bottrop baut viele Sozialwohnungen mit Extra-Geldern

Ohnehin kann die Stadt die jetzige Quote von 25 Prozent neuer Sozialwohnungen bei konstanter Bautätigkeit in der Stadt nur erfüllen, wenn andere Städte die ihnen dafür zustehende Fördergelder nicht komplett abrufen oder ganz darauf verzichten. „Wir können überhaupt nur 25 bis 30 Wohnungen pro Jahren fördern“, machte Stadtplanerin Ursula Dickmann jetzt in der Bezirksvertretung Süd klar. Auch Baudezernent Klaus Müller wies bereits darauf hin, dass die Stadt mehr Sozialwohnungen baut, weil sie dafür über das eigene Kontingent hinaus Fördergelder erhalten hat.

Kritisch hinterfragen SPD-Vertreter wie Franz Ochmann außerdem, dass neue Sozialwohnungen keineswegs auch immer an Wohnungssuchende vergeben werden können, die finanzielle Hilfen erhalten. „Jemand lebt doch nicht auf kleinem Raum mit möglichst vielen Personen, damit er auf die Fördermiete kommt“, sagte Franz Ochmann. Er spielte damit darauf an, dass das Bottroper Jobcenter für eine Person höchstens 5,75 Euro Mietkosten pro Quadrater erstatten darf. Bei eine 50 Quadratmeter großen Wohnung sind das 287,50 Euro. Die tatsächlichen Kosten belaufen sich jedoch auf 295 Euro pro Monat.

Erst bei Wohnungen für fünf Personen passen die Mieter wieder

Erst bei Wohnungen für fünf Personen beträgt die Übernahmehöhe der Miete mit 5,97 €/m² mehr als die derzeit gültige Fördermiete für Sozialwohnungen, heißt es dazu im Bericht der Verwaltung. Die Stadt versucht daher auch, bei der Förderung von Sozialwohnungen die Größen der Wohnungen so festzulegen, dass die Sozialmieten möglichst mit den Mieten übereinstimmen, die das Jobcenter übernehmen kann. Auch die Verwaltung sieht das Problem der inkompatiblen Miethöhen allerdings durchaus und hält es für wünschenswert, dass es bei der Belegung von Sozialwohnungen Ausnahmeregelungen geben würde, damit das Jobcenter oder Sozialamt die geforderten Fördermieten in voller Höhe übernehmen können.

Berechtigung

In einer Sozialwohnung kann nur jemand wohnen, dessen Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Außerdem darf die Wohnung nicht zu groß sein. Für Einzelne zum Beispiel darf die Wohnung höchstens 50 Quadratmeter groß sein. Die Einkommensgrenze liegt dann bei 19.350 Euro brutto im Jahr, heißt es auf der Internetseite der Stadt.

Um in eine Sozialwohnung einziehen zu können, benötigen Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist im Bottroper Stadtplanungsamt gegen Gebühren in der Abteilung für Wohnungswesen erhältlich.

Abteilungsleiterin Ursula Dickmann betonte jedoch, dass sich das Problem gebessert habe. „Betroffen ist nur eine ganz geringe Anzahl von Menschen“, versicherte sie.