Bottrop. Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat beschlossen, dass für Ratssitzungen und Ausschüsse die 3G-Regel gilt. In Bottrop weigert sich ein Ratsherr.

Es war ein juristisches Hin und Her, nun gibt es Klarheit: Das Oberverwaltungsgericht in NRW hat entschieden, dass die Teilnahme an Rats- und Ausschusssitzungen nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich ist. Der Bottroper AfD-Ratsherr Udo Pauen weigert sich, einen Test zu machen oder sich impfen zu lassen.

Das Mindener Verwaltungsgericht hatte zunächst der Regelung des Landes widersprochen, dass nur geimpfte, getestete und genesene Kommunalpolitiker an Sitzungen teilnehmen dürfen, sprach den (Ober-)bürgermeistern aber zunächst die Möglichkeit aus, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.

OVG NRW beschließt 3G-Regel für Ratssitzungen

Ein Erlass des Düsseldorfer Kommunalministeriums wiederum entzog den Stadtoberhäuptern das Recht, Ratsmitglieder von Ausschüssen auszuschließen. An der Ratssitzung Ende September nahmen sowohl Pauen als auch eine weitere nicht getestete und nicht geimpfte Person teil, sie mussten durchgehend Maske tragen.

Nun gibt es aber die finale Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Darin heißt es: „Rats- und Ausschusssitzungen sind Veranstaltungen im Sinne der Coronaschutzverordnung, an denen grundsätzlich nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen dürfen.“

Kosten für Tests sollen nicht zulasten der Mandatsträger gehen

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Udo Pauen hatte angekündigt, keine Sitzungen mehr zu besuchen, so lange die 3G-Regel gilt. Verpflichtet zur Sitzungsteilnahme ist er nach dem Prinzip des freien Mandats nicht.

Das OVG hat zudem festgehalten, dass Mandatsträger nicht selbst die Kosten für nötige Tests tragen sollen, wenn sie nicht geimpft sind. Es seien Vorkehrungen zu treffen, „die sicherstellen, dass ihnen durch die für die Mandatsausübung erforderlichen Tests im Ergebnis keine Kosten entstehen“. Eine Kostenlast für die Mandatsträger sei „unzumutbar“. Deswegen können, so Björn Abraham, Fachbereichsleiter Rat, die Mandatsträger die Rechnungen ihrer Tests einreichen und bekommen sie erstattet. Die 3G-Regel gilt im Übrigen auch für Fraktionssitzungen.