Bottrop. Ein Bottroper AfD-Ratsherr wurde wegen der 3G-Regel von Sitzungen ausgeschlossen. Er will sich nicht testen lassen. Nun darf er doch teilnehmen.
„So lange die 3G-Regel gilt, nehme ich nicht an Sitzungen teil“, hatte Udo Pauen vergangene Woche gesagt. Der AfD-Ratsherr ist nicht geimpft, will sich nicht testen lassen, seinen Ausschluss von Sitzungen, zu denen nur Geimpfte, Genesene und Getestete zugelassen sind, bezeichnete er als „verfassungswidrig“. Nun war er aber bei der jüngsten Ratssitzung am Dienstag wieder dabei.
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Grund ist der neue Erlass des Düsseldorfer Kommunalministeriums. Demnach dürfe der Oberbürgermeister als Hausherr der Sitzungen keine Mandatsträger mehr von den Gremien ausschließen. Ausschuss- oder Ratsmitglieder, die nicht die 3G nachweisen können, müssen allerdings während der gesamten Sitzung eine Maske tragen und separiert gesetzt werden.
Urteil des Verwaltungsgerichts Minden: 3G im Rat nicht zulässig
Vorausgegangen war diesem Erlass ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden, wonach die 3G-Regel in Ratssitzungen nicht zulässig sei, dem OB aber überlassen bleibt, auf sie zu pochen. „Wir verwalten da einen Mangel des Landes“, sagt Björn Abraham, Fachbereichsleiter Rat.
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Denn Basis des Urteils aus Minden ist, dass die Coronaschutzverordnung nicht in Gesetze eingreifen darf, in dem Fall in die Gemeindeordnung, die den Grundsatz des freien Mandats festhält. Björn Abraham hofft nun, dass das Land die Regelung nachbessert.
Zwei Bottroper Ratsmitglieder ohne 3G-Nachweis
Bei der Ratssitzung am Dienstag konnten zwei Mitglieder inklusive Udo Pauen keinen 3G-Nachweis erbringen. Da der Rat aktuell in der Dieter-Renz-Halle tagt, können weiterhin 1,5 Meter Abstand gewährleistet werden, auch wenn sie bei 3G-Veranstaltungen nicht mehr vorgeschrieben sind. Udo Pauen und das weitere ungetestete Ratsmitglied mussten also nicht separat gesetzt werden.
Die Ratsmitglieder waren am Montag per Ratspost über die neue Regelung informiert worden. Protest oder Diskussionen in der Sitzung gab es nicht.