Bottrop. Die Schwimmvereinigung 1924 legt noch strengere Corona-Regeln für Vereinsmitglieder fest als vom Land vorgegeben. In Bottrop eher ein Einzelfall.

In Corona-Zeiten sorgen die Einlassregelungen gelegentlich für Verwirrung. Jüngstes Beispiel: Beim Judowettkampf des JC 66 Bottrop am vergangenen Wochenende durften trotz geltender 3G-Regeln (geimpft, genesen, negativ getestet) nur diejenigen Besucher in die Dieter-Renz-Halle, die zusätzlich einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen konnten.

Warum diese strenge Zusatzregelung? „Das war ein Spezialfall“, sagt Henning Wiegert vom Sport- und Bäderbetrieb. „Es war keine Entscheidung des Vereins.“ Denn der JC 66 musste sich laut Wiegert an eine Maßgabe des Deutschen Judo-Bundes orientieren, der diese strenge Regelung für die Kampftage der Bundesliga vorgegeben hat.

Schüler gelten laut NRW-Verordnung als getestet

Über die Vorgaben der geltenden Corona-Schutzverordnung von NRW hat der Sport- und Bäderbetrieb alle Bottroper Vereine informiert. Unter Paragraf vier, Absatz fünf heißt es in der Verordnung: „Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.“

Am vergangenen Samstag galten in der Dieter-Renz-Halle am Kampftag der Judo-Bundesliga strengere Einlassregeln. Trotz Impfung- oder Genesen-Bescheinigung mussten Besucher zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen.
Am vergangenen Samstag galten in der Dieter-Renz-Halle am Kampftag der Judo-Bundesliga strengere Einlassregeln. Trotz Impfung- oder Genesen-Bescheinigung mussten Besucher zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Wiegert betont jedoch: „Jeder Verein kann, wenn er will, strengere Regeln festlegen.“ Bei geschätzten 95 Prozent der Vereine kann er sich nicht vorstellen, dass Schüler vor dem Training getestet werden. Eine Ausnahme kommt ihm sofort in den Sinn: die Schwimmvereinigung (SVg) 1924.

Dort kommt nur jemand zum Training ins Hallenbad, wenn er geimpft, genesen oder getestet ist. Auch wenn Schüler bereits in der Schule getestet wurden, wird ein negativer Test spätestens vom Vortag von einem offiziellen Testzentrum oder eine gesonderte Testbescheinigung von der Schule benötigt. „Dies dient allein dem Zweck, Infektionen und (...) Quarantäneanordnungen für ganze Trainingsgruppen (...) zu vermeiden“, erklärt die SVg auf ihrer Internetseite. Ein Schülerausweis sei keine ausreichende Bescheinigung.

Bottroper SVg 1924 hat strengere Corona-Regeln

Der Verein hat sich bewusst für die strengere Maßnahme entschieden. „Während des Trainingsbetriebs sind mehr als 50 Personen in der Halle und zu den Wechseln der Gruppen dann die doppelte Anzahl an Personen“, so die SVg. Eine Testung vor dem Training soll das Risiko einer Corona-Infektion so gering wie möglich halten.

Bei der Entscheidung geht es der SVg nicht nur um den Infektionsschutz der Kinder und Jugendlichen, sondern, wie Pressesprecherin Rebecca Grimm mitteilt, auch wegen der körperlichen Nähe im Wasser und am Beckenrand um die Gesundheit der eigenen Übungsleiter.