Bottrop. Die Zahl der Hochzeitsfeiern steigt. Coronabedingt könnte aber ein Tanzverbot drohen. Noch sehen Veranstalter kaum Verunsicherung der Brautpaare.
Nach der deutlichen Coronadelle im vergangenen Jahr steigt die Zahl der Trauungen und damit auch der Feiern wieder an. Das wissen nicht nur Standesbeamtinnen oder Pfarrer, sondern vor allem auch Eventmanager wie Ronny Ansons vom historischen Lokschuppen. In der beliebten Eventlocation, einem langgetreckten Ziegelbauwerk der früheren Zeche Arenberg Fortsetzung, seien die Zahlen der Hochzeiten, Familienfeiern oder Firmenveranstaltungen zuletzt wieder kontinuierlich noch oben gegangen.
Verunsicherung ist teilweise bei Gästen größer als bei den Hochzeitspaaren
„Die Freitage und Samstage sind für Hochzeiten wieder sehr gut gebucht, manchmal, so wie in dieser Woche, weichen Paare schon auf den Donnerstag aus“, sagt Ronny Anson. Wer seine Hochzeit groß feiert, will auch tanzen. Selbst der klassische Brautwalzer hat noch lange nicht ausgedient.
Aber da beginnt schon die Sorge wegen der zuletzt wieder kontinuierlich steigenden Sieben-Tage-Inzidenzwerte, auch in Bottrop. Noch liegen die Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner hier zwar noch unter 20. Aber ab 35 gilt wieder ein Partyverbot. Es sei denn, die Ministerpräsidentenkonferenz beschließt in der kommenden Woche eine Neubewertung der Inzidenzzahlen und damit eine Neuregelung für die geltenden Corona-Schutzverordnungen.
Insgesamt herrsche weiter Vorsicht bei Hochzeitspaaren, deren Gästen aber auch den Veranstaltern, so Ronny Ansons. „Zwar haben wir eine gute Verbindung zu Ordnungs- und Gesundheitsamt, ein sehr gutes, genehmigtes Hygienekonzept, aber wenn bei Überschreiten des Inzidenzwertes der Krisenstab das Tanzen untersagt, dann ist es aus mit der klassischen Hochzeitsfeier, zumindest der Party bei uns im Lokschuppen.“ Bei den Brautleuten selbst merke er noch keine Verunsicherung und man gehe sensibel mit der Planung um. Das heißt in der Regel: „Wir verschieben im Fall der Fälle die Feier kostenlos auf einen anderen Termin“, so der Eventmanager. Damit hat er seit Ausbruch der Pandemie Erfahrung. „Bis jetzt konnten wir alle Feiern gut verlegen, zum Teil sogar auf Januar bis in den März.“
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Verunsicherung bei den Hochzeitsgästen bekommen die Veranstalter allerdings doch zu spüren. „Wenn von 100 Geladenen 90 zusagen, sich kurz vorher aber herausstellt, dass wegen der unsicheren Situation nur 40 oder 50 kommen, wird das für uns im besten Fall ein Nullsummenspiel, also: wir verdienen dann nichts mehr, denn die Kosten bleiben ja im Prinzip gleich“, so Anson. Von seiner Seite aus werde die Feier nicht abgesagt, das Brautpaar solle keinen Schaden haben, sondern trotzdem einen schönen Tag. Kulanz ist offensichtlich auf beiden Seiten angesagt.
Das gilt auch für den Bahnhof Nord, neben Lokschuppen und Overbeckshof ein weiterer beliebter Ort für Hochzeitsfeiern in der Stadt. „Wir versuchen, alles was geht zu ermöglichen und stellen bis jetzt aber keine Verunsicherung bei Hochzeitspaaren fest, selbst bei denen nicht, die im September oder Oktober ihren großen Tag bei uns feiern“, sagt Inhaber Thorsten Stöcker.
„Alle brauchen Planungssicherheit“
Falls es wegen steigender Inzidenzwerte zu Absagen komme, müsse und werde er die Anzahlung zurücküberweisen. Aber das habe es seit der Wiederöffnung nicht gebeben. Auch die Brautpaare zeigten sich häufig flexibel. „Umgekehrt hat es aber eine Hochzeit gegeben, bei der es eigentlich nur eine festliches Essen werden sollte, dann ist aber Tanz wieder möglich gewesen und die Party wurde ‘ne echte Bombe“, berichtet Stöcker, der neben dem Bahnhof Nord auch die Mühle in der City und die Gastronomie des Golfclubs Schwarze Heide betreibt. Auch er setzt auf die nächste Ministerpräsidentenkonferenz und hofft auf eine Neubewertung der Inzidenzzahlen und vor allem: „Dass dieses Hin- und Her bei den Coronamaßnahmen endlich aufhört.“ Alle brauchten Planungssicherheit, nicht nur Unternehmen und nicht nur seine Branche.
Das müssen Brautpaare in Bottrop zurzeit wissen:
Bei privaten Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern und Familienfesten bei mehr als 50 Teilnehmenden (einschließlich immunisierter Personen) besteht eine Testpflicht für nicht immunisierte Personen - unter diesen Voraussetzungen gibt es dann keine Beschränkungen.
Ohne Tests müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Personen weiter beachtet werden. Hochzeiten oder Feiern können im Außenbereich mit bis zu 250 Gästen stattfinden. Im Innenbereich sind bis zu 100 Gäste mit negativem Test erlaubt.
Partys (also Tanzveranstaltungen) sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt - so sagt es die Landesverordnung. Entfallen muss die Party erst, wenn die Inzidenz über 35 liegt.