Bottrop. Verbraucherzentrale hilft bei Fragen. So verhält sich der Lokschuppen in der Situation. Bottrops beliebter Party-Ort musste 30 Feiern absagen.
Hochzeit mit Hindernissen: Was wie der Titel einer Filmkomödie klingt, ist Dank Corona auch für viele Bottroper Brautpaare in diesem Jahr bereits traurige Wirklichkeit geworden. Wenn schon nicht die Trauung selbst, so musste doch die von manchen groß geplante Feier wegen der Pandemie abgesagt werden. das gilt auch für Jubiläen, Konfirmationen und Kommunionen oder runde Geburtstage, die viele gerne als Fest für Familie und Freunde begehen. Die nach wie vor wegen des Virus geltenden Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen lassen trotz mancher Lockerungen keine Feste oder Partys zu.
Keine Stornokosten
Zu der Enttäuschung darüber kommt oft auch die bange Frage, wer die Rechnung zahlt und die möglicherweise bereits angefallenen Kosten trägt? Generell lautet die Antwort: der Betreiber der Location, wo die Party stattfinden sollte. Das ist auch generelle Antwort, die Doris Grzegorczyk den Hilfesuchenden gibt. „Die Hochzeitspaare, die sich ratsuchend an uns wenden, sind oftmals mit Forderungen von Anbietern konfrontiert, die Stornierungskosten für angemietete Räume oder Locations fordern oder bestenfalls Gutscheine für eine spätere Nutzung anbieten“, so die der Mitarbeiterin der Bottroper Beratungsstelle der Verbraucherberatung NRW. Ein Angebot, das für abgesagte Hochzeitsfeiern, aber auch für ausgefallene Partys zum runden Geburtstag oder Abiturfeiern für die Betroffenen oftmals wenig Sinn ergibt. Denn der eigentliche Anlass für das Fest ist fest terminiert und liegt nach Aufhebung der Corona-Einschränkungen nicht mehr vor.
In NRW sind standesamtliche Trauungen einschließlich der Zusammenkunft unmittelbar vor dem Ort der Trauung mittlerweile wieder mit Gästen erlaubt. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Gäste das Kontaktverbot beachten, also einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und insbesondere direkte Berührungen wie Händeschütteln oder Umarmungen vermeiden. Entsprechendes gilt für kirchliche und andere religiöse Trauungen. „Veranstaltungen und Versammlungen mit geselligem Charakter sind demgegenüber jedoch weiterhin untersagt. Dies gilt auch für die Feier oder Hochzeitsparty im Anschluss.“, so die Verbraucherberaterin. „Da bei einer Hochzeitsfeier der Zweck der Anmietung einer Location also aus behördlichen Gründen entfällt, liegt juristisch betrachtet die ‚Unmöglichkeit der Leistungserbringung‘ vor und für die Verbraucher besteht keine Pflicht zur Zahlung. Entsprechend darf der Vermieter bei einer Absage auch keine Stornokosten verlangen.“
Viele verschieben ihre Feier
Auch die Gutscheinregelung, wie sie zuweilen bei Musik-, Sport- oder Kulturveranstaltungen gilt, findet bei diesen privaten Feiern keine Anwendung. Ein angebotener Gutschein muss also nur akzeptiert werden, wenn die Feier dort nachgeholt werden möchte. So handhabt es auch Ronny Anson vom historischen Bottroper Lokschuppen. „Seit März haben wir bis jetzt allein 30 Hochzeitsfeiern coronabedingt nicht stattfinden lassen dürfen“, so der Betriebsleiter. „Wären wir ein À-la-Carte-Betrieb, wäre das anders, aber der Lokschuppen ist nun mal reine Event-Location.“ Wo in normalen Zeiten bei frühzeitiger Absage nach verbindlicher Buchung des Termins eine Stornogebühr, bei kurzfristiger Absage sogar 30 Prozent der Kosten gezahlt werden müssen, bleibt der Lokschuppen in dieser Coronazeit auf den gesamten Kosten sitzen. Denn falls bereits eine Anzahlung erfolgt sei, werde die komplett an die Kunden zurück überwiesen.
Dabei hat der Lokschuppen noch ein wenig Glück im Unglück: „Fast alle Brautpaare haben ihre Feier verschoben und kommen später zu uns, manche sind sogar auf einen Sonntag ausgewichen, denen kommen wir preislich etwas entgegen“, so Anson. Lediglich drei Hochzeitspaare konnten ihre Feier partout nicht verschieben. Noch zittert der Betriebsleiter von Bottrops beliebtem Party-Ort. Einige haben bereits im Vorfeld ihre Feier nach hinten verschoben. Ein Brautpaar, das Mitte Juli feiern möchte, wartet noch ab. Aber Ronny Anson betont: „Wegen Corona bleibt im Lokschuppen kein Gast auf irgendwelchen Kosten sitzen.“
Die drei festangestellten Mitarbeiter befinden jedoch seit März in Kurzarbeit. Die 20 festen Aushilfen bekommen zunächst gar nichts. Dabei ist der Lokschuppen in normalen Zeiten bis zu anderthalb Jahren im Voraus ausgebucht, zumindest an Wochenenden, Feier- oder Brückentagen.
Info und persönliche Beratung
Die Verbraucherzentrale in Bottrop bietet auch wieder persönliche Beratung an. Vorerst sind Beratungsgespräche nur nach Terminvereinbarung möglich unter 02041-56 71 601 oder per Kontaktformular im Netz: www.verbraucherzentrale.nrw/bottrop. Hinweise rund um Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt es online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona oder auch bei der Stadt Bottrop unter 02041-70 50 80, montags bis freitags, 9 bis 15, samstags 9 bis 12 Uhr.