Bottrop. In den nächsten Wochen reisen viele in den Urlaub, für Rückkehrer gelten teils strenge Regeln. So will die Stadt Bottrop sie kontrollieren.

Die Sommerferien starten, tausende zieht es ins Ausland. Doch in zahlreichen Ländern steigen die Inzidenzen, breitet sich die Delta-Variante verstärkt aus. Je nach Einstufung des Reiselandes gelten unterschiedliche Regeln für Rückkehrer. Die Stadt kann aber nicht alle kontrollieren.

Eine Regel, die alle einhalten müssen, die mit dem Flugzeug einreisen: Unabhängig davon, ob sich Urlauber in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sie vor dem Abflug dem Beförderer ein negatives Testergebnis, einen Impf- oder einen Genesenennachweis vorlegen, heißt es auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI).

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Reiseziele: Risikogebiete, Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete

Die Bundesregierung hat diese und andere Regelungen in der sogenannten Coronavirus-Einreiseverordnung festgelegt und damit auch die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht einheitlich geregelt. Dabei werden drei wesentliche Kategorien genannt: einfache Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete.

Zu den einfachen Risikogebieten zählen etwa die Türkei, Mexiko und Kuba. Auch Teile Spaniens – etwa Andalusien mit beliebten Reisezielen an der Costa del Sol – werden als einfaches Risikogebiet geführt. Hochinzidenzgebiete sind Risikogebiete mit besonders hohen Fallzahlen. Derzeit gehören z.B. Ägypten und Tunesien dazu. In einem Virusvariantengebiet sind bestimmte Varianten des Coronavirus vermehrt aufgetreten. Eingestuft als Variantengebiet sind etwa Portugal, Russland oder das Vereinigte Königreich.

Virusvariantengebiet: 14 Tage Quarantäne auch für vollständig Geimpfte

Wer aus einem einfachen Risikogebiet oder einem Hochinzidenzgebiet zurückkommt, muss sich nach Rückreise zehn Tage in Quarantäne begeben. Hat man sich in einem einfachen Risikogebiet aufgehalten, kann man sich von der Quarantäne bei Einreise durch einen negativen Test oder einen Impfnachweis befreien; bei Rückreise aus einem Hochinzidenzgebiet klappt das „Freitesten“ ab dem fünften Tag. Und nach Rückkehr aus einem Variantengebiet geht das gar nicht: Die Quarantäne ist für 14 Tage vorgeschrieben, auch für vollständig Geimpfte.

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Doch wie will die Stadt Bottrop das kontrollieren? Über das Portal www.einreiseanmeldung.de müssen sich alle Reiserückkehrer aus Risiko- und Virusvariantengebieten anmelden. Die jeweiligen Gesundheitsämter haben Zugriff auf die Daten und kontrollieren die Quarantänen, in der Regel telefonisch. „Wir haben nicht die Kapazitäten, alle zu kontrollieren“, sagt Stadtsprecher Ulrich Schulze. Bis heute seien in der Corona-Zeit rund 4000 gemeldete Reisende nach Bottrop zurückgekehrt, wie viele davon infiziert waren, erfasst die Stadt nicht.

Stadt kontrolliert in Härtefällen mit Kommunalem Ordnungsdienst und Sicherheitsdienst

„Das Virus kann man nur mit dem Hirn bekämpfen“, appelliert Schulze an die Vernunft der Rückkehrer, sich an die Regeln zu halten. Bei besonders hartnäckigen Fällen schicke die Stadt auch ihren Kommunalen Ordnungsdienst raus, Einzelfälle seien sogar schon vom Sicherheitsdienst abgeschirmt worden, gegebenenfalls müsse auch die Polizei einschreiten.

Klar ist: Für viele Urlauber bleibt die Lage unsicher. „Jedem muss klar sein, dass sich seine Urlaubsregion während der Reise zum Risiko- oder Virusvariantengebiet entwickeln kann“, sagt Schulze. Und dann gelten strenge Quarantäneregeln, deren Verstoß mehrere tausend Euro kosten kann.