Bottrop. Die Maskenpflicht in Bottrop ist zwar gelockert worden. Ganz kippen, wie manch andere Städten, will der Krisenstab sie allerdings noch nicht.
Der Bottroper Corona-Krisenstab hat die Maskenpflicht in Bottrop gelockert. Komplett für die gesamte Stadt aufheben wird er sie aber noch nicht. So sind Besucher und Bewohner des Stadtkerns weiterhin verpflichtet, auch im Freien einen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Das gilt jetzt in der City aber längst nicht mehr so weiträumig wie zuvor. In den Stadtteilzentren wie am Fuhlenbrocker Markt oder auf dem Eigen ist die Maskenpflicht im Freien dagegen aufgehoben. Ausnahmen gibt es allerdings auch dort: Auf den Wochenmärkten müssen Verkäufer wie Käufer weiterhin Schutzmasken vor Mund und Nase binden.
Regel in den Bussen
In den Bussen der Vestischen müssen die Fahrgäste keine FFP2-Masken mehr tragen, eine OP-Maske reicht jetzt. „Für alle Verkehrsunternehmen überraschend hat das Land am Samstag die Schutzverordnung in diesem Punkt geändert“, sagt Vestische-Sprecher Christoph van Bürk.
Die Busfahrer sind informiert, die Hinweisschilder am ZOB sind entsprechend geändert worden.
„Die Innenstadt hat sich mit dem Rückgang der Inzidenzahlen wieder stark belebt, was auch uns zum Beispiel mit Blick auf die Wiederbelebung des Handels freut“, sagte Krisenstabsprecher Andreas Pläsken. Gerade weil sich aber wieder mehr Menschen im Stadtkern begegnen, halte die Stadt dort zur Vorsicht an der Maskenpflicht fest. Allerdings hat der Krisenstab das Maskenpflichtgebiet in der Innenstadt schon deutlich verkleinert. „Eine Maskenpflicht auch im Freien gilt jetzt für die Hochstraße und die Hansastraße mit ihren Querverbindungen“, erklärt Andreas Pläsken. Das Gebiet sei teils auch neu ausgeschildert. Ergänzt wird es um den Zentralen Omnibusbahnhof, wo ebenfalls weiterhin alle Masken tragen müssen.
Auf ihren Wochenmärkten müssen Bottroper weiterhin Masken tragen
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Die Befreiung von der Maskenpflicht für die anderen Innenstadtgebiete wie zum Beispiel die Kirchhellener Straße bis zum Rathaus und die Gastromeile auf der Gladbecker Straße oder auch die Stadtteilzentren begründet der Krisenstabsprecher damit, dass dort deutlich weniger Menschen unterwegs seien als im Stadtkern, in dem ja mittwochs und samstags auch Wochenmärkte stattfinden. „Wir überprüfen unsere Regelungen aber jederzeit und bewerten die Situationen gegebenenfalls neu“, versichert er. Die Stadt orientiere sich dabei an den Vorgaben auf der Ebene von Bund und Land. Noch sei dort allerdings keine Entscheidung getroffen worden, dass die Maskenpflicht im Freien generell entfallen könne.
Dem Krisenstab ist dabei durchaus klar, dass dies in der Innenstadt dazu führt, dass für Bereiche, die gar nicht so weit voneinander entfernt liegen, unterschiedliche Regelungen gelten. So brauchen die Menschen auf dem Berliner Platz keine Maske zu tragen, auf dem Kirchplatz im direkten Stadtkern aber durchaus. Die Osterfelder Straße trennt wie ein Wassergraben die Maskenpflichtzone auf der Seite der Fußgängerzone von der maskenpflichtfreien Zone auf der gegenüber liegenden Straßenseite. „Wir haben festgestellt, dass da deutlich weniger Menschen unterwegs sind“, erklärt Pläsken das. Zu beobachten sei, dass viele auch dort ihre Masken aufbehalten, wo keine Pflicht mehr besteht. „Wir begrüßen das“, betont der Stadtsprecher.
Bottrop weist auf die Regeln der neuen NRW-Coronaschutzverordnung hin
Ansonsten weist der Krisenstab nach wie vor auf die Regeln in der inzwischen einmal mehr angepassten Coronaschutzverordnung des Landes hin. Danach müssen Kunden beispielsweise weiterhin auf allen Parkplätzen von Supermärkten und vor Einzelhandelsgeschäften eine Schutzmaske vor Mund und Nase tragen. Denn in den Geschäften und Supermärkten, in Arztpraxen und Räumen medizinischer Dienstleister, bei Friseuren und Handwerkern, in Taxis und Bussen, in Museen und Bibliotheken müssen Kunden auch weiterhin überall medizinische Masken tragen.