Bottrop. Bottrop hat den Warnwert von 50 Neuerkrankungen in einer Woche überschritten. Infos zu neuen Regeln, Krankheitsverläufen und Intensivbetten

Bottrop hat nun auch die zweite Corona-Warnstufe überschritten. Am Montagmorgen meldete das Robert-Koch-Institut für die Stadt eine Sieben-Tages-Inzidenz von 52,7. Das heißt: Runtergerechnet auf 100.000 Einwohner gab es 52,7 neue Corona-Infektionen im Laufe einer Woche. Der Krisenstab tagte umgehend und stellte fest, dass die zweite Warnstufe erreicht ist. Was bedeutet das nun für die Bürger? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Treten zusätzliche Maßnahmen wie etwa eine allgemeine Maskenpflicht in Kraft?

Ja, mit dem offiziellen Feststellen der Warnstufe zwei gilt in Bottrop jetzt in einigen Stadtgebieten die Maskenpflicht. „Überall dort, wo viele Menschen unterwegs sind und man davon ausgehen muss, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, müssen die Menschen nun einen Mund-Nasen-Schutz tragen“, erklärt Krisenstabsleiter Paul Ketzer. Die Verwaltung definierte verschiedene Bereiche, wo diese Regel gilt. Betroffen sind die Innenstadt und einige angrenzende Straßen, die Nebenzentren Boy, Fuhlenbrock, Eigen und Kirchhellen, aber auch Südring-Center und das Umfeld des Movie Parks. Der Krisenstab hat eine Karte veröffentlicht, in der Maskenbereiche ausgewiesen sind. Die Maskenpflicht gilt ab Dienstag, 20. Oktober.

Wie sieht es aus mit der Sperrstunde für Gastronomen?

In Bottrop gilt ebenfalls ab Dienstag die Sperrstunde, die das Land vorgeschrieben hat. Kneipen und Restaurants müssen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr schließen, außerdem ist der Verkauf von Alkohol in diesem Zeitraum verboten. Das gilt auch für Kioske oder Tankstellen. Außerdem dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen treffen. Größere Gruppen sind nur erlaubt, wenn die Menschen miteinander verwandt sind oder aus maximal zwei Haushalten kommen. Dasselbe gilt auch für Treffen in der Gastronomie. Sind die Teilnehmer miteinander verwandt oder kommen aus maximal zwei Haushalten, sind größere Treffen erlaubt, gilt das nicht, dürfen – etwa beim Stammtisch oder Kegelclub – maximal fünf Personen an einem Tisch sitzen.

Neue Regeln gelten in Bottrop erst einmal „bis auf Weiteres“

Wie lang gelten diese Vorschriften denn nun?

„All das gilt bis auf Weiteres“, stellt Paul Ketzer klar. Bedeutet also auch, dass Maskenpflicht und Sperrstunde nicht sofort aufgehoben werden, wenn der Wert unter 50 sinkt. Erst wenn der Wert eine Woche lang unterhalb der Grenze bleibt, kann der Krisenstab die Maßnahmen aufheben. Er muss das allerdings nicht tun, denn wenn der Wert nur knapp unterhalb der Schwelle liegt, können die Maßnahmen beibehalten werden.

Kann die Stadt die Vorschriften überhaupt kontrollieren?

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Flächendeckende Kontrollen seien nicht möglich, räumt Ketzer ein. Allerdings werde die Einhaltung stichprobenartig überwacht. Der Krisenstabsleiter appelliert an die Eigenverantwortung der Bottroper und die Fürsorge anderen gegenüber. „Ich bin hoffnungsvoll, dass die meisten Menschen vernünftig sind und es funktioniert.“ Bei Bedarf unterstützt die Polizei die Kontrollen der Städte, stellt Polizeisprecherin Ramona Hörst klar. „Außerdem werden wir von uns aus aktiv, wenn wir Verstöße feststellen.“

Ausbrüche in Bottrop gehen nicht auf wenige Infektionsherde zurück

Innerhalb weniger Tage ist Bottrop von einer Inzidenz von unter 20 auf über 50 geklettert. Gab es ein konkretes Ausbruchsgeschehen?

Nein, es gab nicht die eine Veranstaltung, auf der sich viele Menschen angesteckt haben. Die Ansteckungen in Bottrop ließen sich nicht auf einen bestimmten Infektionsherd einengen, so Ketzer. „Das ist mit ein Grund dafür, dass die Warnstufe zwei auslösen.“ Sie sorgt dafür, dass die Nachverfolgung der Kontakte verschärft werden kann, um die Infektionsketten zu unterbrechen..

Welche Krankheitsverläufe werden in Bottrop festgestellt?

Beim Krisenstab weiß man das nicht genau. Man erfahre lediglich von Einzelfällen oder denen, die im Krankenhaus behandelt werden. Ketzer: „Das fällt ja auch unter die ärztliche Schweigepflicht.“ Aber bundesweit gebe es den Trend, dass die schwerwiegenden Verläufe wieder ansteigen, so Ketzer. Ein Indiz für Bottrop liefert das Intensivregister der Deutschen Gesellschaft für Intensivmedizin. Das meldete am Montag einen Covid-19-Patienten auf einer Bottroper Intensivstation, der jedoch nicht beatmet werden musste. Von den 67 Intensivbetten in der Stadt waren 37 frei.

Marienhospital in Bottrop schließt ab Mittwoch für Besucher – mit Ausnahmen

Schafft es das Gesundheitsamt noch, die Kontakte nachzuverfolgen?

Noch komme man hinterher, sagt Paul Ketzer, es werde jedoch schwieriger. „Wir sind jetzt dabei, diesen Bereich im Gesundheitsamt personell aufzustocken.“ Außerdem werde die Erreichbarkeit des Corona-Infotelefons wieder ausgeweitet. Die Rufnummer 02041 705080 ist künftig auch samstags wieder besetzt. Grundsätzlich sei das Überschreiten des Grenzwertes kein Grund, in Panik zu geraten, so Ketzer. Doch es gelte für jeden, achtsam zu sein.

Darf ich eigentlich noch Besuche in Krankenhäusern oder Altenheimen machen?

Maßnahmen rund um den Berliner Platz

Am Berliner Platz hat der Krisenstab weitere Einschränkungen beschlossen. So wird der Unterstand für die Szene vor Kaufland geschlossen, um zu verhindern, dass sich dort zu viele Menschen treffen.

Als weitere Maßnahme wird auch die breite Treppe vom Zob runter zum Berliner Platz abgesperrt, und auch die Sitzgelegenheiten auf dem Platz werden abgesperrt. So wolle man verhindern, dass die Szene sich einfach nur auf dem Berliner Platz verlagert, wie Krisenstabsleiter Paul Ketzer ankündigt.

Im Frühjahr hatte das Land ein Betretungsverbot für diese Einrichtungen erlassen. Eine solche Regel gibt es seitens der Landesregierung bisher nicht. Doch es steht weiterhin jedem Träger und jeder Einrichtung frei, eigene Regeln zu erlassen. Das Marienhospital wird für Besucher ab Mittwoch, 21. Oktober, wieder schließen. Ausnahmen gelten für die Kinderklinik (Eltern, die ihre Kinder begleiten/besuchen), den Kreißsaal (Begleitung/Partner von Patientinnen) sowie für Angehörige von Palliativ-Patienten. Besucher von Patienten mit Ausnahmeregelung werden nach der Anmeldung an der Pforte mit einem Besucher-Kärtchen ausgestattet.

Für die Seniorenheime der Caritas zum Beispiel erklärt Sprecherin Sigrid Hovestadt: „Für uns hat im Moment noch die Allgemeinverfügung des Landes von Ende August Bestand.“ In der ist unter anderem geregelt, dass bei Besuchern (auch Therapeuten) am Eingang ein Kurz-Screening samt Abfrage von Erkältungssymptomen, möglichen Kontakten und Fiebermessung durchgeführt wird.

Grundsätzlich aber sind Besuche möglich. „Das Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte ist gerade für alte Menschen wichtig“, unterstreicht Hovestadt. Es müsse sich die Waage halten: „Der Schutz vor Infektionen ist natürlich wichtig. Und das Recht auf Kontakte ebenso.“

In einer ersten Version des Textes hieß es, in der Gastronomie dürften sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. So hatte es die Stadt Bottrop auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Inzwischen hat sie jedoch klargestellt, dass die Obergrenze fünf nur dann gilt, wenn die Gäste nicht miteinander verwandt sind und aus mehr als zwei Haushalten stammen. Wir haben den Passus im Text entsprechend korrigiert.

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