Bottrop. Die meisten Bottroper halten sich an die Regeln der bundesweiten Corona-Notbremse. Was Genesene und vollständig Geimpfte jetzt beachten müssen.
In Bottrop wird sich größtenteils an die Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr gehalten. Das hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) auf Nachfrage der Redaktion mitgeteilt. Die Sperre gilt seit Montag, 26. April. Nur einige Jugendliche seien gelegentlich auffällig geworden.
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„Es gibt welche, die sich nicht an die Kontaktbeschränkungen halten“, sagt Stefan Pietz, Leiter des KOD. Diese Personen träfen sich manchmal zwischen 22 Uhr und Mitternacht mit ihren Autos und sobald sie die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes entdecken, würden sie sich umgehend aus dem Staub machen. Pietz meint, dass diese Verstöße deshalb „schwierig zu sanktionieren“ seien.
Bottroper Ordnungsdienst hat zu wenig Personal
Seine Mitarbeiter arbeiten im Zwei-Schicht-Betrieb. Ein Augenmerk wird etwa auf die Marktplätze in den Stadtteilen gelegt. „Auch Spielplätze oder Schulhöfe werden gerne als Treffpunkt genutzt“, so Stefan Pietz. Von Montag bis Freitag wird von 7 bis 24 Uhr kontrolliert. Freitag und Samstag bis 1 Uhr. Danach ist Feierabend. „Wenn alle an Bord sind, habe ich sechs Leute auf jeder Schicht“, so der Leiter des KOD. Einen 24-Stunden-Dienst kann er nicht anbieten. „Das können wir leider nicht leisten.“
Der Grund ist zu wenig Personal. „Wenn ich die Mitarbeiter noch nachts einsetze, dann hätte ich ja keine mehr für den Tag.“ Neben dem KOD ist zudem die Polizei im Stadtgebiet unterwegs und überprüft die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. „Man muss jederzeit damit rechnen, kontrolliert zu werden“, sagt Polizeisprecher Andreas Lesch.
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Und die Aufgaben werden nicht weniger. Genesene und vollständig Geimpfte genießen mehr Freiheiten. Unter anderem sind sie von der Ausgangssperre befreit. Wer also zu dieser Gruppe zählt, darf nach 22 Uhr vor die Tür. Laut Pietz muss derjenige oder diejenige aber den Impfausweis inklusive Stempel für die Erst- und Zweitimpfung bei sich haben. Als vollständig geimpft gilt man laut Bundesregierung erst mindestens 14 Tage nach der letzten Impfung.
Aggressionen gegenüber Bottroper Ordnungsdienst nehmen zu
Kontrollen auch zum Zuckerfest
In Bottrop gilt weiterhin eine Ausgangsbeschränkung von 22 bis 5 Uhr. Nur im Notfall, zu beruflichen Zwecken oder wenn man mit dem Hund Gassi gehen möchte, darf das Haus verlassen werden.
Zwischen 22 und 24 Uhr ist außerdem erlaubt, alleine draußen Sport zu treiben.
An diesem Mittwoch feiern Muslime das Zuckerfest. Das Fest des Fastenbrechens im Anschluss des Ramadan beginnt am Abend und endet am Donnerstagabend. Polizei und KOD bestätigen, dass sie vor allem private Aktivitäten anlässlich des Festes im Auge haben werden.
Genesen sind dagegen Menschen, die eine Corona-Infektion hinter sich haben. Diese Infektion muss aber mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen. Und die überstandene Infektion muss bei einer Kontrolle, zum Beispiel durch den KOD, nachgewiesen werden – in Form eines offiziellen PCR-Tests.
Das klingt alles kompliziert und umständlich. Wenn sich künftig mehrere Menschen in einer Gruppe aufhalten, müsse man gezielt nach diesen Bescheinigungen fragen, so Pietz. Er befürchtet dadurch Mehraufwand für die Mitarbeiter und viel Aufklärungsarbeit. „Ich kann mir auch vorstellen, dass das Aggressionspotenzial steigen wird“, sagt er. Dies sei in der Pandemie gegenüber dem KOD ohnehin größer geworden, sowohl verbal als auch körperlich. Die Ursache dafür liegt aus seiner Sicht an der Pandemie. „Man merkt den Leuten die Coronamüdigkeit an“, meint Pietz.
Am Dienstag ist die Sieben-Tage-Inzidenz das erste Mal unter 100 gesunken, seitdem die Bundesnotbremse in Bottrop gilt. Sollte die Marke fünf Werktage hintereinander unterschritten werden, könnte die Ausgangssperre am übernächsten Tag fallen – also frühestens am kommenden Montag.