Bottrop. Wer einen Impftermin in der Prio-Gruppe 3 vereinbart, muss im Impfzentrum die Berechtigung nachweisen. Darauf gilt es dann zu achten.
Immer wieder kommt es vor, dass das Impfzentrum Bottrop Impfwillige, die über das Portal der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Termin vereinbart haben, abweisen muss. Darauf weist Michael Althammer, organisatorischer Leiter des Impfzentrums, hin. Der Grund seien fehlende Bescheinigungen, außerdem vereinbarten teils auch Menschen Termine, die überhaupt noch nicht berechtigt seien.
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So seien aktuell in der Priorisierung 3 lediglich Verkäuferinnen und Verkäufer aus dem Lebensmitteleinzelhandel zugelassen. Es komme aber immer wieder vor, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Bereichen des Einzelhandels einen Termin vereinbarten. „Die müssen wir dann leider abweisen“, so Althammers eindringlicher Hinweis.
Im Portal der KV wird die Impfberechtigung nicht überprüft
Die Schwierigkeit: Über das Portal der KV kann jeder einen Termin vereinbaren, die Impfberechtigung wird nicht geprüft. Die werde jedoch am Empfang im Impfzentrum überprüft, so Althammer. Die Folge: Wer nicht impfberechtigt ist oder nicht belegen kann, dass er schon an der Reihe ist, werde abgewiesen. Zuletzt sei es da auch schon zu „unschönen Szenen“ gekommen.
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Auch davon betroffen: Diejenigen, die sich als Kontaktperson eines Pflegebedürftigen oder eines chronisch Kranken impfen lassen wollen. In beiden Fällen müsse im Impfzentrum die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen werden – etwa durch die entsprechende Bescheinigung über den Pflegegrad.