Bottrop-Kirchhellen. Lediglich Fußgänger und Radfahrer dürfen die Zufahrten zur Grafenmühle nutzen. Das soll den Ausflugsverkehr an den Feiertagen reduzieren.
Um den Ausflugsverkehr an der Grafenmühle zu reduzieren und damit die geltenden Corona-Schutzregeln durchzusetzen, wird der Verkehr in der Straße „Zur Grafenmühle“ an den kommenden Wochenenden und Feiertagen beschränkt. Darauf hat sich jetzt der Krisenstab der Stadt Bottrop verständigt.
Bottroper Ordnungskräfte kontrollieren an der Grafenmühle
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Das bedeutet: Die Zufahrten über Vossundern und Alter Postweg sind lediglich für Fußgänger und Radfahrer geöffnet. Zusätzlich gilt im Umfeld des Bikertreffs und auf sämtlichen öffentlichen Parkplätzen im Bereich des Angelteichs ein absolutes Halteverbot.
Sperrungen rund um den Bikertreff werden ab Mittwoch aufgestellt
Verkehrsteilnehmer werden bei der Anfahrt frühzeitig über die Sperrungen hingewiesen. Zusätzlich werden Ordnungskräfte eingesetzt, die die Einhaltung der Regelungen überwachen.
Für den Feiertag Christi Himmelfahrt werden die Sperrungen ab Mittwoch, 12. Mai, aufgestellt. Die Regelungen gelten dann bis Montagvormittag, 17. Mai.