Bottrop. Bei begrünten Dächern sieht sich die Stadt Bottrop in einer Vorbildpflicht und zieht eine erste Bilanz. Die Vorschrift gilt aber auch für Private

Der Bottroper Stadtrat hat die Dachbegrünung für Neubauten in Hitzeinseln zur Pflicht gemacht. Oberbürgermeister Bernd Tischler und Umweltdezernent Klaus Müller sehen die Stadt selbst dabei in einer Vorbildrolle. Der Rat beschloss daher bereits auch, dass neue städtische Gebäude - wenn technisch möglich - begrünte Dächer bekommen müssen. Diese Gründachpflicht gilt auch beim Umbau städtischer Bauten. Beigeordneter Klaus Müller legt jetzt eine erste Zwischenbilanz der Gründachstrategie vor. Diese sagt aus, dass insgesamt 21 städtische Gebäude entweder bereits begrünt sind oder in den kommenden drei Jahren mit begrünten Dächern ausgestattet werden sollen.

Die Dachbegrünungspflicht ist ein weiterer Teil der Strategie, um den Folgen des Klimawandels in der Stadt zu begegnen. So hatte Beigeordneter Klaus Müller im vorigen Sommer in einer Gesprächsrunde zum Klimaschutz bei OB Tischler einmal mehr deutlich gemacht, dass es nötig sei konsequenter zu handeln. „Der Klimawandel ist auch in Bottrop deutlich spürbar“, machte Müller klar und wies auf die zuletzt heißen Sommer mit Temperaturen bis zu 40 Grad, auf Tropennächte, Überflutungen durch heftige Regenfälle, und absterbende Bäume hin. Die mehrere Wochen anhaltenden Hitzeperioden führten gerade in der Innenstadt und den eng bebauten Nebenzentren zu einer Überwärmung. Besonders ältere Leute und auch Menschen mit Herzkreislaufbeschwerden litten darunter.

Eine Arbeitsgruppe kümmert sich um das Klimaschutzprojekt

Auch die Dächer des Einkaufszentrums am am Südring-Center in der Nähe des Hauptbahnhofes sind grün.
Auch die Dächer des Einkaufszentrums am am Südring-Center in der Nähe des Hauptbahnhofes sind grün. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Ziel müsse es sein, den Bürgern ein intaktes, klimagerechtes Lebensumfeld zu schaffen. Daran arbeitet die Stadt nicht nur als Innovation-City-Modellstadt schon lange, bevor der Rat den Klimanotstand überhaupt aufgerufen hatte, sondern zum Beispiel auch als Partnerin in der ruhrgebietsweiten Zukunftsinitiative „Wasser in der Stadt von morgen“. In der Verwaltung kümmert sich außerdem unter der Federführung der Innovation-City-Koordinierungsstelle eine Arbeitsgruppe, der Mitarbeiter aus vier weiteren Ressorts angehören, um die Gründachstrategie.

Insgesamt zwölf städtische Gebäude sind bisher bereits begrünt worden. Dazu gehören zum Beispiel der neue Klassentrakt des Josef-Albers-Gymnasiums, eine Reihe von Kindergärten oder die Boyer Feuerwache. Noch in diesem Jahr sollen nach einer Sanierung der Verwaltungstrakt der Willy-Brandt-Gesamtschule, der Kindergarten Brinkmannsfeld und die Turnhalle der Schule Bergmannsglück neue Gründächer erhalten. Außerdem sieht die Verwaltung vor, quer durch die Stadt die Dächer von fünf Schulen und eventuell auch der Sporthalle an der Neustraße zu begrünen.

Neubauten am Kulturzentrum und am Museum Quadrat bilden Ausnahmen

Ausnahmen von der Dachbegrünungspflicht macht die Stadt aber auch. So wird der Neubau am Museum Quadrat wegen der Sägezahndächer zur natürlichen Belichtung der Innenräume keine grünen Dächer bekommen. Auch der Neubau aus Holz am Kulturzentrum erhält kein Gründach. Dort sorgen die alten Bäume aber ohnehin für Schatten und etwas mehr Kühle.

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Die höheren Kosten für begrünte Dächer nimmt die Stadt in Kauf. Die genauen Mehrkosten lassen sich nur von Objekt zu Objekt errechnen. Doch klar ist, dass ein übliches Flachdach mit 22 Euro je Quadratmeter zu Buche schlägt, während ein extensiv begrüntes Dach zwischen 25 und 55 Euro je Quadratmeter kosten dürfte. Dafür sei ein begrüntes Dach, auf dem dann in einer gut zehn Zentimeter hohen Substratschicht Moose, Kräuter und Fettpflanzen wachsen, haltbarer als ein unbegrüntes, und vor allem sei das Raumklima in den Gebäuden mit grünen Dächern viel angenehmer.

Auch private Bauherren müssen neue Flachdächer künftig begrünen

Die Bottroper Gründachstrategie geht aber weit über städtische Gebäude hinaus. So beschloss der Rat, in Bebauungsplänen den Bauherren von Neubauten mit Flachdächern oder gering geneigten Dächern in Hitzeinseln eine Begrünung zur Pflicht zu machen. Die Gründachpflicht gilt auch, wenn sich Umbauten bestehender Gebäude auf den größten Teil eines Daches auswirken. Nicht überbaute Tiefgaragen müssen künftig ebenfalls begrünt werden. Damit ging der Rat zum Beispiel eine Selbstverpflichtung für die diskutierte Tiefgarage am Gleiwitzer Platz ein.

Für Firmengebäude machte der Rat allerdings ähnliche Ausnahmen wie beim Quadrat. Außerdem werden Unternehmen von der Gründachpflicht befreit, wenn die Baukosten dadurch um mehr als 20 Prozent steigen würden. Dabei gibt es neben der Stadt auch unter dem Bottroper Unternehmen Vorbilder, wie das Südring-Center oder das Möbelhaus Ostermann mit ihren begrünten Dächern beweisen.