Essen/Bottrop. . Im Prozess gegen Peter Stadtmann sagte ein Gutachter der Verteidigung aus. Er sollte die Qualität der Medikamentenanalyse in Zweifel stellen.
Der Verteidigung im Bottroper Apothekerprozess ist es bislang nicht gelungen, das Beweiskonstrukt der Anklage entscheidend zu erschüttern. Daran änderte auch die Vernehmung von pharmazeutischen Gutachtern am 31. Prozesstag vor dem Landgericht Essen nichts.
Es geht um die Frage, ob in den Rezepturen weniger Wirkstoffe waren
Es geht um die Frage, ob tatsächlich zu wenige teure Wirkstoffe in den Rezepturen vorhanden waren, die im November 2016 in den Räumen der Alten Apotheke sichergestellt wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Proben vom Paul-Ehrlicher-Institut und vom Landeszentrum Gesundheit NRW untersuchen lassen.
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Ergebnis: In einigen der Proben ergaben die Analysen wenige oder gar keine Wirkstoffe der für Krebspatienten gedachten Medikamente. Darauf gründet sich der Verdacht, dass Apotheker Peter Stadtmann bei der Zubereitung der Chemotherapien aus Geldgier die Wirkstoffe unterdosiert habe, die volle Menge jedoch bei den Krankenkassen abgerechnet habe.
Vernehmung von drei Pharmazeuten
Am Mittwoch vernahm das Gericht Henning Blume, den die Verteidigung Stadtmanns als Sachverständigen genannt hatte. Sie bezweifelt die Qualität der Analysen. Pharmazeut Blume kritisierte zwar einzelne Schritte der bislang vorgestellten Gutachten, im Großen und Ganzen erhob er aber keine Einwände gegen das Ergebnis.
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Er lobte sogar die Methoden des Landeszentrums Gesundheit NRW, von dem mit Christoph Luchte und Matthias Heuermann zwei Fachleute im Saal waren und ebenfalls vernommen wurden. Den Durchbruch für die Verteidigung brachte das nicht.
Die Nebenklage will die Protokollführerin ablehnen
Eine entscheidende Wende dürfte das Verfahren aber auch nicht durch einen von der Nebenklage angekündigten Befangenheitsantrag nehmen. Rechtsanwalt Khubaib-Ali Mohammed, der eine der Patienten vertritt, kündigte am Mittwoch an, die Protokollführerin wegen Befangenheit abzulehnen. Den Antrag will er erst Donnerstag begründen.
Protokollführer haben kaum bis gar keinen Einfluss auf das Urteil. Wenn Peter Stadtmann, seit 18 Monaten sitzt er in U-Haft, den Saal betritt, wechselt er immer ein paar freundliche Worte mit der Protokollführerin. Ob das heute gerügt werden soll?