Essen/Bottrop. . Der Bottroper Apothekerprozess macht drei Wochen Pause. Der Angeklagte Peter Stadtmann sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

An einen Abschluss des Apothekerprozesses vor dem Landgericht Essen ist noch lange nicht zu denken. Das eigentlich nur bis Ende Januar terminierte Verfahren wird noch bis in den Juni fortgesetzt, teilte die XXI. Strafkammer am Freitag mit. Jetzt macht das Verfahren erst einmal drei Wochen Pause, am 3. Mai geht es weiter.

Die Situation für Peter Stadtmann bleibt unverändert. Der 47 Jahre alte ehemalige Inhaber der Alten Apotheke im Bottroper Zentrum sitzt weiterhin in Untersuchungshaft, mittlerweile seit 16 Monaten. Damit ist klar, dass er weiterhin eine empfindliche, mehrjährige Haftstrafe zu erwarten hat.

Empfindliche Haftstrafe zu erwarten

Denn sollte die Strafkammer an eine niedrige Strafe oder gar an einen Freispruch denken, hätte sie „von Amts wegen“ schon längst den Haftbefehl aufheben oder außer Vollzug setzen müssen. So geht sie offenbar weiter davon aus, dass er für gepanschte Krebsmedikamente verantwortlich ist, die in seiner Apotheke von ihm und Mitarbeitern individuell nach Rezept hergestellt wurden.

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In der Anklage wird ihm vorgeworfen, aus Geldgier rund 60 000 der Rezepturen stark verdünnt zu haben. Die teuren Wirkstoffe, die er den Patienten vorenthalten haben soll, habe er dennoch bei den Krankenkassen abgerechnet. Sichergestellte Proben, allerdings gibt es nur 117, belegen aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass die Wirkstoffe nicht in der erforderlichen Konzentration genutzt wurden. Auch die Einkaufslisten zeigten, dass er weniger Wirkstoffe eingekauft als später abgerechnet habe.

Verteidigungslinie wirkt gespalten

Stadtmann hat zu diesem Vorwurf bislang geschwiegen. Seine Verteidigungslinie wirkt gespalten. Da sind auf der einen Seite seine langjährigen Essener Anwälte, Peter Strüwe und Christian Roßmüller. Hinzu kommen Ulf Reuker und Eerke Pannenborg aus einer auf Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Dortmunder Kanzlei.

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Die Dortmunder stellen Anträge, die auf einen Freispruch abzielen. Sie reden von mangelhaften Analysemethoden der sichergestellten Proben und von einem „Zweitmarkt“, auf dem Stadtmann sich schwarz, also ohne Belege, die Wirkstoffe besorgt habe. Anwalt Reuker spricht sogar öffentlich von Beweisnöten.

Ein Antrag der Essener Verteidiger zielt dagegen auf eine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit. Denn wegen eines Unfalls mit Kopfverletzung vor Jahren mache Stadtmann Dinge, an die er sich später nicht erinnern könne: „Unbewusste Fehlhandlungen.“ Also doch eine Unterdosierung, die die beiden anderen Anwälte bestreiten? Sonderlich abgestimmt wirkt die Verteidigungsstrategie nicht.

Mitarbeiter schweigen vor Gericht

Das Gericht ist mittlerweile davon abgerückt, Stadtmann selbst und ausschließlich die Unterdosierung der Medikamente anzulasten. Denn auch seine Mitarbeiter haben die Rezepturen hergestellt. Dass sie einwandfrei gearbeitet haben, lässt sich nicht feststellen, denn fast alle verweigern vor Gericht die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten. Deshalb gab das Gericht schon den Hinweis, dass Stadtmann wegen eines Organisationsverschuldens als Verantwortlicher der Apotheke verurteilt werden könnte.

Die Verteidigerandeutungen eines angeblichen Schwarzmarktes hält die Kammer für zu vage, ließ sie am Freitag erkennen. Offenbar müsste Stadtmann selbst da mal konkreter werden und aussagen.

>> DIE WEITEREN TERMINE

Die zehn neuen Termine, die Richter Johannes Hidding am Freitag nannte:

  • 11., 13., 14., 18., 19., 20., 22., 25., 27. und 29. Juni.

  • Sie beginnen alle um 9.30 Uhr im Saal 101 des Landgerichtes.