Bottrop. Vor der Inhaftierung galt Apotheker Peter S. als reich. Die Familie griff auf Teile des Vermögens zu. Reicht der Rest für eine Entschädigung?

  • Recherchezentrum Correctiv sieht vor allem Krankenkassen begünstigt
  • Teil der Familie sicherte sich Apotheker-Vermögen
  • Mutter übernahm auch Apotheke

Vor seiner Inhaftierung galt Apotheker Peter S. als reicher Mann. Sein Jahresumsatz lag bei über 50 Millionen Euro. Doch es ist unsicher, ob seine Millionen reichen, im Fall einer Verurteilung umfänglichen Schadensersatz zu leisten.

Zu diesem Ergebnis kommt das gemeinnützige Recherchezentrum Correctiv in seinem jüngsten Beitrag.

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Nach den Recherchen von Autor David Schraven habe die Mutter von Peter S. Forderungen gegen ihren Sohn in das Grundbuch eintragen lassen. Correctiv liegen nach eigenen Angaben Dokumente, Verträge und Vollmachten vor, die den umfassenden Zugriff der Eltern von Peter S. auf weite Teile seines Vermögens belegen. Gleichzeitig habe sich die Mutter die Apotheke ihres Sohnes übertragen lassen.

Staatsanwaltschaft setzt Summe fest

In dem Bericht heißt es weiter: „Im August 2017 sicherte die Staatsanwaltschaft insgesamt 56 Millionen Euro. Dieses Geld würden in erster Linie Krankenkassen bekommen, wenn ein Gericht den Betrug des Apothekers bestätigen sollte.“

Bei der Summe von 56 Millionen Euro soll die Staatsanwaltschaft allerdings noch nicht berücksichtigt haben, dass auch Privatkassen und Privatpatienten geschädigt wurden. „Auch für einen Opfer- und Täterausgleich hat die Staatsanwaltschaft nicht genug Geld festgesetzt“, schreibt Schraven.

Die Folgen seien klar: Eventuell Geschädigten stünden am Ende aller Verfahren weniger Geld aus dem Vermögen von Peter S. zur Verfügung, um mögliche Ansprüche auf Schadensersatz zu befriedigen.