Bottrop. . Hauptverhandlung beginnt am 13. November. 13 Fortsetzungstermine bis Januar geplant.

  • Hauptverhandlung beginnt am 13. November
  • 13 Fortsetzungstermine bis Januar geplant
  • Kritik wegen zu wenig Nebenklägern

Die Hauptverhandlung gegen den Bottroper Apotheker Peter S. beginnt wie erwartet am Montag, 13. November, vor der XXI. Strafkammer des Landgerichts Essen. Die Kammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Johannes Hidding hat für das weitere Verfahren 13 Fortsetzungstermine bis Mitte Januar bestimmt.

Sie hat neun Nebenkläger zugelassen, die selbst oder deren Angehörige Arzneimittel aus der Apotheke des Angeklagten bezogen haben sollen. Viel mehr Betroffene oder ihre Angehörigen haben gegen den Apotheker Strafanzeigen wegen Tötungs- und Körperverletzungsdelikten erstattet. Sprecher der Opfer beklagen, dass nicht viel mehr Nebenkläger zur Hauptverhandlung zugelassen worden sind. Die Staatsanwaltschaft hatte allerdings schon bei der Anklageerhebung im Juli erklärt, wegen versuchter Körperverletzung könne sie Peter S. nur in den 27 Fällen anklagen, in denen Infusionsbeutel mit verdünnten Chemotherapien von ihm nachweislich eigenhändig hergestellt worden waren.

Über 60 000 Verstöße

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Apotheker vor, von Januar 2012 bis November 2016 Arzneimittel zur Chemotherapie abweichend von den ärztlichen Verordnungen dosiert zu haben. Auch soll er gegen Hygiene- und Dokumentationsvorschriften verstoßen haben. Die Gesamtzahl der strafbaren Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz soll sich auf 61 980 belaufen.

Der Angeklagte soll die - nach Auffassung der Anklage fehlerhaften und damit wertlosen - Arzneimittel monatlich gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben. Dies wertet die Anklage als Betrug. In 59 Fällen soll sich ein Gesamtschaden von etwa 56 Mio. Euro errechnen.