Bottrop/Essen. Entlastendes, Belastendes – aber kein eindeutiger Beweis. Im Prozess um den Mord auf dem Bauernhof in Bottrop prüft das Gericht die Indizien.
So eingehend wie die vergebliche Suche der Polizei nach der Tatwaffe war, so eingehend prüft das Essener Landgericht die Indizienkette gegen den Landwirt und Gladbecker Caritas-Mitarbeiter Thomas S. aus Feldhausen. Laut Anklage hat der 40-Jährige am 18. Februar auf seinem Hof hinterrücks seine Frau Andrea (35) mit einem Kopfschuss ermordet.
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Am Freitag ging es um DNA-Gutachten. Ob Kleidung, Brille oder Uhr: Fast überall gab es Spuren von der Leiche oder vom Angeklagten, die das Landeskriminalamt untersuchte. Aber selbst wenn der Jeans von Thomas S. winzige Blutspuren der Ermordeten anhafteten: Da die Gutachter nichts über das Alter der Spuren sagen können, lässt sich bei Eheleuten, die täglich miteinander umgehen, das Blut nicht zwangsläufig dem Mord zuordnen.
Am Freitag ging es auch um Beobachtungen, die Thomas S. entlasten könnten, wenn es wirklich einen anderen Verdächtigen gäbe. War es ein Einbrecher, der auf Andrea S. schoss, wie der Angeklagte Glauben machen will? Für diese These gab es – vage – Bestätigungen. So sah ein Nachbar am Mittag des 18. Februar in der Gegend einen geparkten Skoda Oktavia, „der da nicht hingehörte“. Mehr sah er nicht.
Ein Auto mit "polnischen oder russischem" Kennzeichen
Zwei Müllmännern fiel am Tattag gegen acht Uhr ein Auto „mit polnischem oder russischem“ Kennzeichen auf. Ein Mann sei ausgestiegen, der andere sitzen geblieben. Viel mehr sahen auch sie nicht. Und an einem anderen Prozesstag hatte ein Mann morgens „ein dumpfes Geräusch“ gehört. Erst als er vom Tod der Frau hörte, brachte er es mit einem Schuss in Verbindung. Mehr weiß auch er nicht. Falls seine Wahrnehmung stimmen würde: Der Schuss wäre dann zu einem Zeitpunkt gefallen, als Thomas S. noch in Gladbeck an seiner Arbeitsstätte war. Wenig Handfestes ist all das, aber Verteidiger Hans Reinhardt wird zufrieden sein können, zumindest etwas Zweifel zu wecken.
Belastendes, ähnlich vage, gibt es auch. So meldete sich ein Mithäftling. Thomas S. hätte die Tat bei ihm gestanden: „Ich fragte ihn, ob er es war. Er sagte: ,Ja, aber das können die mir nicht nachweisen’.“ Andere Häftlinge, die er als Zeugen für den Satz nannte, widersprachen ihm vehement. Sicher ist im Prozess nur, dass das Schwurgericht von einem Freispruch zurzeit nicht restlos überzeugt ist. Sonst hätte es Thomas S. längst aus der U-Haft entlassen.