Bottrop. Die Stadt steigt ins Moderationsverfahren zum Bau eines Windrads ein. Das Alpincenter hat auch Interesse an einem nur 198 Meter hohen Windrad.
Die Stadt wird kurzfristig in das Moderationsverfahren zum Bau eines Windrads am Alpincenter einsteigen. Das kündigte Oliver Schüttler, Mitarbeiter im Stadtplanungsamt, in der Bezirksvertretung Süd an. „Das Alpincenter hat signalisiert, dass für es auch ein 198 Meter hohes Windrad von Interesse ist“, teilte Schüttler den Bezirksvertretern mit.
Bisher plante das Alpincenter ein 216 Meter hohes Windrad auf der Halde an der Prosperstraße. Wie die WAZ berichtete, meldete der Deutsche Wetterdienst (DWD) dagegen erhebliche Bedenken an. Der DWD will nur ein 198 Meter hohes Windrad akzeptieren, damit sein Wetterradar nicht gestört wird. Dass das Alpincenter in der Höhenfrage einlenken wird, hatte auch Grünen-Ratsfrau Andrea Swoboda angekündigt.
In Frage steht jedoch, ob auch die Bürgerinitiative aus dem Johannestal an dem Moderationsverfahren um das geplante Windrad teilnehmen wird. Piraten-Ratsfrau Gabriele Schmeer äußerte da Bedenken. Die Johannestal-Initiative protestiert besonders heftig gegen die Windradpläne des Alpincenters.
Gesprächsangebot nicht ausschlagen
„Die Bürgerinitiative sagt allerdings selbst, dass sie nicht für alle Bewohner des Johannestals sprechen könne“, stellte Stadtplaner Oliver Schüttler klar. Bezirksbürgermeister Helmut Kucharski riet daher dazu, dieses Gesprächsangebot der Stadt nicht auszuschlagen. „Wenn sich die Bürgerinitiative verweigern wird, haben andere die Oberhand“, sagte der Bezirksbürgermeister.
Das Alpincenter will das Windrad bauen, um seinen Energiebedarf aus eigener Kraft mit grünem Strom zu decken. Dazu nutzt bereits jetzt eine große Sonnenenergie-Anlage, die seit längerem auf dem Dach der Skihalle angebracht ist. „Die Windradpläne sind nur deshalb so problematisch, weil die Betreiber es auf der Halde bauen wollen“, erklärte Stadt-mitarbeiter Schüttler. Die DWD-Bedenken sollten nicht abgetan werden, riet er. Sichere Unwetter-Vorhersagen hätten auch vor Gericht Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen eines Unternehmens.