Bochum. . Das Urteil im Musterprozess um das Kutten-Verbot ist gefallen und lautet: Freispruch für die Bandidos. Zwei Bandidos der Chapter Bochum und Unna hätten 600 Euro zahlen sollen, weil sie öffentlich mit Vereinskutte samt Bandido-Emblem unterwegs waren. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.
Freispruch für die Bandidos - so lautet das Urteil des Bochumer Landgerichts am Dienstag. Weil sie in der Öffentlichkeit ihre Vereinskutten getragen hatten, hätten zwei Bandidos der Chapter (Ortsvereine) Bochum und Unna jeweils 600 Euro Strafe zahlen (40 Tagessätze) zahlen sollen. Das beantragte am Dienstagvormittag Oberstaatsanwalt Dr. Christian Kuhnert in dem Musterprozess vor dem Bochumer Landgericht. Seiner Überzeugung nach hätten die beiden Angeklagten (44, 46) gegen das Vereinsgesetz verstoßen.
Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf ein Verbot der beiden Bandido-Chapter Aachen und Neumünster wegen schwerer Straftaten. Im Wege dieser ministeriellen Verbote war den Rockern auch das Tragen der Vereinsabzeichen untersagt worden. Diesen Teil des Erlasses übertrug der Ankläger auch auf die Angeklagten und berief sich dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg in ähnlicher Sache.
Keine Pauschalisierungen
Genau diesen Vergleich aber wies das Landgericht Bochum zurück und begründete das Urteil wie folgt: Dadurch, dass auf den Kutten der verschiedenen Chapter immer auch der entsprechende Ortszusatz stehe (also etwa Unna oder Bochum), grenzten sich die Logos hinreichend von denen der verbotenen Bandidos-Chapter Aachen und Neumünster ab. Richter Michael Rehaag warnte vor einer "pauschalisierenden Betrachtungsweise" und verglich den Fall mit der Fußballwelt: Nur, weil ein Fanclub randaliere, dürfe man nicht das Vereinslogo verbieten.
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Die beiden angeklagten Bandidos waren am 1. August 2014 mit ihren Kutten samt Bandido-Emblem zum Polizeipräsidium Bochum gegangen und hatten sich damit quasi selbst angezeigt. Sie wollten eine höchstrichterliche Entscheidung herberzwingen, ob das „Kutten-Verbot“ überhaupt rechtskonform sei.
Vorwürfe gegen den Innenminister
Die Verteidigung forderte von Anfang an Freispruch. Ein Rechtsanwalt meinte in seinem Plädoyer, er habe den Eindruck, dass NRW-Innenmister Ralf Jäger hinter diesem staatsanwaltlichen Vorgehen stecke - „mit seinem unermesslichen Geltungsbedürfnis und Profilierungswahn“.
Die Kutte habe für die Bandidos eine „herausragende Bedeutung“ und einen „ganz besonders großen Wert“. Sie solle nicht generell verboten werden, nur weil die Chapter Aachen und Neumünster verboten worden sein; das seien zwei „absolute Sonderfälle“ gewesen. Nach dem Freispruch am Dienstag zeigte sich Verteidiger Reinhard Peters daher zufrieden: "Wir sind sehr erfreut, dass die Kammer die selbe Rechtsauffassung hat wie wir."
Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Gegen 12.30 Uhr sprach die 6. Strafkammer am Dienstag das Urteil. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die Staatsanwaltschaft hat sich laut NRW-Innenministerium noch am selben Tag dazu entschieden, Revision einzulegen. Das „Kutten-Verbot“ wird nun also auch vom Bundesgerichtshof überprüft.