Bochum. . Die 6. Große Strafkammer am Bochumer Landgericht hat am Mittwoch eine Klage der Staatsanwaltschaft zugelassen und ein Verfahren gegen zwei Mitglieder der Bandidos eröffnet. Ab dem 21. Oktober wird der Verstoß gegen das Vereinsgesetz verhandelt. Die beiden Männer hatten sich selbst angezeigt.
Zwei Mitglieder der Bandidos müssen sich ab dem 21. Oktober wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz vor dem Bochumer Landgericht verantworten. Am Mittwoch hat die 6. Große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Die beiden Männer, die aus Menden und Bochum stammen, hatten sich im August bei der Polizei selbst angezeigt, um so bewusst gegen das in NRW geltende Verbot ihrer Kutten zu verstoßen. Zwei Prozesstermine sind anberaumt. Als wahrscheinlich gilt, dass Verteidigung und Staatsanwaltschaft nach einem Urteil durch weitere Instanzen gehen werden. (sk)