Bochum. . Bei ihrer groß angelegten Durchsuchungsaktion in der vergangenen Woche hat die Polizei im Vereinsheim der Bandidos Bochum nichts Verbotenes gefunden. Außerdem übte ein Rechtsanwalt Kritik an der Polizei. Diese ermittelt wegen Verdacht von Drogen- und Waffendelikten im Rockermilieu.

Bei der Durchsuchungsaktion am vergangenen Mittwoch im Vereinsheim der Bandidos Bochum an der Alten Wittener Straße hat die Polizei keine verbotenen Gegenstände gefunden. Das erklärte am Montag Oberstaatsanwältin Ursula Raab-Gaudin, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Passau, auf Anfrage unserer Redaktion. Die Behörde leitet das Ermittlungsverfahren, das dem Verdacht von Drogen- und Waffendelikten im Rockermilieu nachgeht.

29 Objekte vor allem in Bayern, aber auch in Österreich und im Ruhrgebiet wurden durchsucht, vier Personen (darunter drei Bandidos) verhaftet. Außerdem erklärte die Sprecherin, dass sich das Verfahren nicht gegen die "Bandidos Bochum" und auch nicht gegen einzelne Mitglieder dort richte.

Wohl aber sitze weiterhin ein 50-jähriger Mann aus Herten in U-Haft. Nur wegen ihm sei das Bochumer Vereinsheim überhaupt durchsucht worden, weil er aus dem Umfeld der Bochumer Bandidos stammen oder zumindest Kontakt zu ihnen gehabt haben soll.

Anwalt: Polizei wolle falschen Eindruck in die Öffentlichkeit kolportieren

Die Polizei Oberhausen, die die Durchsuchung hier durchgeführt hatte, hatte nachher in einer Pressemitteilung von illegalen Schusswaffen, Munition sowie Betäubungsmitteln geredet, die bei der Durchsuchung der 29 Objekte sichergestellt worden seien. Dass in diesem Zusammenhang auch die Bandido-Vereinsheime Bochum (und Essen) genannt worden waren, ärgert Strafverteidiger Reinhard Peters, der zurzeit in einem Musterprozess am Landgericht Bochum einen Bandido bei der Frage vertritt, ob das Tragen des Bandido-Emblems auf den Kutten zu Recht strafrechtlich verfolgt wird oder nicht.

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„Mit der Presseerklärung der Polizei in Oberhausen“, so Peters, „soll im Hinblick auf den bisherigen Verlauf des sogenannten ,Kutten-Verfahrens’ allein versucht werden, in die Öffentlichkeit einen falschen Eindruck zu kolportieren und einen angeblichen Zusammenhang zwischen Rocker- und Rauschgiftmilieu vorzuspiegeln, an dem die beiden Chapter teilhaben sollen. Das ist ganz entschieden nicht der Fall.“ Am Dienstag (28. Oktober) wird in dem Kutten-Prozess ein Urteil erwartet.

In Bochum hatte die Kripo am Tag der Durchsuchungen auch eine Halle unter die Lupe genommen, in der umfangreiche Materialien zum Vertrieb und zur Herstellung illegaler Arzneimittel gefunden worden seien. Auch dabei gebe es keinen Zusammenhang mit den beiden Bandido-Ortsvereinen, so der Anwalt.