Bochum/Herne. . Ein Fan des VfL Bochum könnte sich bald wegen der Verwendung von Nazi-Symbolik in einem Internet-Video vor dem Amtsgericht verantworten müssen. Die Bochumer Staatsanwaltschaft hat den 42-Jährigen angeklagt. Der Fanclub „Brigade Bochum“, der er angehört, und der VfL Bochum hatten sich distanziert.

Ein Einzelrichter am Amtsgericht Herne-Wanne wird darüber entscheiden müssen, ob einem Anhänger des VfL Bochum wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen der Prozess gemacht wird. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat den 42-Jährigen angeklagt. Das Mitglied des Fanclubs „Brigade Bochum“ hatte ein Video hochgeladen, an dessen Ende ein Leitspruch der Waffen-SS mit einem Totenkopf zu sehen gewesen sein soll. Der Vorfall hatte im März hohe Wellen geschlagen. Das Video mit der Nazi-Symbolik ist inzwischen nicht mehr verfügbar.

Dem VfL-Anhänger ist die Anklage der Staatsanwaltschaft inzwischen zugestellt worden. Der 42-Jährige hat nun die Gelegenheit, schriftlich zu den Vorwürfen gegenüber dem Amtsgericht Herne-Wanne Stellung zu nehmen. Dessen Zuständigkeit ergibt sich daraus, dass der dort sitzende Staatsschutz des Bochumer Präsidiums die Ermittlungen gegen den Mann geführt hat. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist ein Vergehen, das in Paragraf 86 des Strafgesetzbuchs geregelt ist. Sollte es zu einem Hauptverfahren kommen, droht dem 42-Jährigen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

Der Fanclub „Brigade Bochum“ hatte sich nach dem Bekanntwerden des Videos ebenso ausdrücklich von seinem abschließenden Inhalt distanziert wie der VfL Bochum. Eine Handhabe, seinerseits gegen den Mann vorzugehen, habe der Verein allerdings nicht, sagt der Fanbeauftragte Dirk Michalowski. Schließlich habe der 42-Jährige das Video in seiner Freizeit gepostet. Nach dem Vorfall habe der VfL allerdings „intensiv“ mit dem Fanclub gesprochen und seine Haltung klar gemacht: „Wir dulden solche Geschichten nicht und wünschen, dass so etwas nicht wieder vorkommt.“ Das Wirken der Brigade werde beobachtet, zu weiteren Vorfällen sei es seitdem aber nicht gekommen. Positiv aus Sicht des Vereins, sagt Michalowski: „Sonst haben die ein Problem.“

Update 1.12.2014: Das Amtsgericht Herne-Wanne hat das Verfahren inzwischen vorläufig eingestellt. Kommt der VfL-Anhänger der Auflage, 500 Euro an die Staatskasse zu zahlen, nach, hat der Vorfall für den 42-Jährigen keine strafrechtlichen Folgen.