Bochum. . Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden lautet das Urteil für eine 37-jährige Mutter, die im November 2013 mit einem Küchenmesser auf ihren damaligen Lebensgefährten einstach. Ein Streit um den gemeinsamen Sohn war wohl Auslöser für die Tat.

Ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie 100 abzuleistende Sozialstunden – so lautet das Urteil für eine 37-Jährige Mutter, die wegen schwerer Körperverletzung vor dem Amtsgericht angeklagt und am Donnerstag verurteilt wurde.

Direkt zu Beginn der Verhandlung zeigte sich die Angeklagte geständig und entschuldigte sich beim Opfer, ihrem damaligen Lebensgefährten, für die Tat sowie bei der Polizei wegen der Beleidigungen, die sie gegen die Beamten bei ihrer Festnahme ausgesprochen hatte. Die gezeigte Reue sei mit ein Grund, wieso die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden sei, sagte Richter René Bungardt bei der Urteilsverkündung.

Am 13. November 2013 kam es zu einem Streit zwischen der Angeklagten und dem gleichaltrigen Opfer. Es ging um den gemeinsamen Sohn: Die 37-Jährige wünschte sich, dass der Vater mehr Zeit mit dem damals Fünfjährigen verbringen solle. Es kam zu Handgreiflichkeiten und schließlich bespuckte die Frau ihren Lebensgefährten. Als der die Wohnung verlassen wollte, griff die Angeklagte zum Küchenmesser: „Ich wollte nicht, dass er geht“, sagte sie.

Potentielle Lebensgefahr für das Opfer

Dann stach sie mit der 20 Zentimeter langen Klinge zu und traf das Opfer oberhalb des rechten Schulterblatts. Das Messer drang etwa sieben Zentimeter tief ein. Der Mann bemerkte zunächst keine Verletzung und ging. Auch die Angeklagte erklärte, dass sie kein Blut an der Klinge entdeckt habe. Das Opfer machte sich auf den Weg zu den Eltern der Angeklagten, die in der Nachbarschaft wohnen. Sie alarmierten den Krankenwagen. Durch den Stich kollabierte die rechte Lunge, was eine „potentielle Lebensgefahr darstellte“, so Bungardt. Der 37-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht. Während der Tat stand die Frau unter Alkoholeinfluss. Bis heute nimmt sie Antidepressiva.

Die Strafanzeige stellte die Polizei und nicht das Opfer selber: „Wir haben ein gemeinsames Kind und waren ziemlich lange zusammen“, antwortet der 37-Jährige auf die Frage, warum er von einer Anzeige absah.