Bochum. . Ein ehemaliger Postmitarbeiter aus Bochum ist wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu anderthalb Jahren auf Bewährung und 100 Sozialstunden verurteilt worden. Der 50-Jährige hatte massenhaft Postendungen geöffnet und daraus Bargeld genommen - insgesamt mindestens 8684 Euro.

Der damalige Post-Mitarbeiter (50) verdiente nur einen sehr bescheidenen Lohn. Den besserte er heimlich auf seiner Arbeitsstelle an der Wittener Straße auf. Er öffnete massenhaft Postsendungen und steckte sich Banknoten ein, die darin lagen. Dafür wurde er am Donnerstagmorgen zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung und 100 Sozialstunden verurteilt.

Das Schöffengericht stellte 175 Einzelfälle von Januar 2012 bis Februar 2013 fest und eine Gesamtbeute von 8684 Euro. Der Angeklagte, ein gelernter Kfz-Mechaniker, war zur Tatzeit mit dem Holen und Bringen von Postsendungen betraut. Er schob sie in Gitterwagen durchs Gebäude. In unbeobachteten Momenten griff er einzelne Sendungen, in denen er Bargeld erhoffte, heraus und nahm sie mit nach Hause.

„Es tut mir leid. Rückgängig machen kann ich es nicht mehr.“

Die Geldscheine - meist zweistellige Euro-Beträge - steckte er sich ein, die Umschläge warf er ins Altpapier oder schredderte sie zu Hause. Der Mann geriet bei seinem Arbeitgeber aber in Verdacht, so dass ihm die Post eine Diebesfalle stelle: Sie präparierte eine Postsendung mit Geld - und der Mitarbeiter schnappte sie sich. Auf frischer Tat wurde er überführt. Die Post trennte sich sofort von ihm, nach 13-jähriger Anstellung. Der dreifache Familienvater lebt jetzt von Hartz IV.

Der Schaden war zunächst ungewiss. Der Staatsanwalt hatte aber einerseits Anzeigen von Absendern in der Hand, andererseits fand er Schnipsel von Postumschlägen in der Wohnung des Diebes. Daraus konnte er weitere Adressen erkennen.

Als Tatmotiv gab der Angeklagte (nicht vorbestraft) Geldnot an. Er hatte sich mit seiner kleinen Wohnimmobilie übernommen. Sie war für ihn viel zu teuer. Und: „Kaputte Heizung, neues Dach - da ist einiges draufgegangen“, sagte er im Prozess, in dem er voll geständig und sehr reuig war. „Es tut mir leid. Rückgängig machen kann ich es nicht mehr.“ Sein Verteidiger: „Die Perspektiven sind nicht gut für einen 50-Jährigen.“