Bochum. . Nach einer Diebstahlserie in einer Bochumer Spielhalle sind drei Frauen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Laut Urteil hatten sie als damalige Aufsichtskräfte rund 35.000 Euro in die eigenen Taschen abgezweigt. Die Angeklagten blieben dem Prozess fern. Der Richter erließ einen Strafbefehl.
Nach einer systematischen Diebstahlserie in einer Spielhalle in der Bochumer Innenstadt hat das Amtsgericht am Dienstag drei Frauen (24, 46, 53) aus Bochum und Herne verurteilt. Zwei Frauen bekamen jeweils ein Jahr Haft, eine der Frauen ein halbes Jahr - ausgesetzt auf Bewährung.
Die drei hatten zur Tatzeit (Ende 2010 bis April 2012) als Aufsicht in der Spielhalle gearbeitet und waren auch mit dem Befüllen von fast 50 Spielautomaten betraut. Einen Teil des Geldes, das sie aus einer „Handkasse“ in die leeren Automaten nachfüllten, zweigten sie aber in die eigene Tasche ab. In der Buchführung fälschten sie diese Diebstähle aber so, dass zunächst nichts auffiel. Eines Tages flog der Schwindel aber beim Chef trotzdem auf.
Richter erließ einen Strafbefehl
Das Gericht geht jetzt von insgesamt 35.000 Euro Beute aus. In der Anklage war sogar von rund 130.000 Euro die Rede. Diese Höhe war aber nicht nachweisbar. Zum Prozess am Dienstag waren die Angeklagten, die im Kern geständig sind, unentschuldigt ferngeblieben. Daher erließ der Richter einen Strafbefehl.