Die Rechte und Pflichten der Bochumer rund um die gekippten Bäume
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Bochum. Die Aufräumaktionen sind in vollem Gange. Viele Privatleute sind jedoch verunsichert, weil sie nicht wissen, wie sie das ganze Holz entsorgen dürfen, wer überhaupt wofür zuständig ist und welche Pflichten sie gegenüber der Stadt haben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund ums Thema.
Das Elend ist groß. Die Verunsicherung ebenso. Beim Pfingststurm sind tausende Bäume in Gärten, Einfahrten oder Höfe gekracht. Andere Gehölze sind schwer beschädigt; Äste drohen abzubrechen. Wann darf die Säge zum Einsatz kommen? Muss die Stadt benachrichtigt werden? Und: Wohin mit den Unmengen Holz? Die WAZ beantwortet die wichtigsten Fragen.
Nach dem Sturm muss ein Baum auf meinem Grundstück gefällt werden. Darf ich das so einfach?
Dem Eigentümer obliegt eine Verkehrssicherungspflicht. Stellt der Baum eine Gefahr dar, muss er abgeholzt werden. „Die Sicherheit ist das Wichtigste“, betont die Stadtverwaltung.
Greift bei Sturmschäden die Baumschutzsatzung?
Im Prinzip ja. Das Umwelt- und Grünflächenamt will es den betroffenen Bürgern derzeit aber „so einfach wie möglich machen“, so Sachgebietsleiter Peter Morgalla. Auf einen normalerweise üblichen Antrag zum Fällen eines Baumes wird verzichtet. Es reicht aus, ein aussagekräftiges „Beweisfoto“ zu machen und an die Behörde zu mailen (Adresse: amt67@bochum.de). Das ist für Bäume notwendig, deren Stamm mehr als 80 Zentimeter Umfang hat (gemessen ein Meter über dem Boden). „Mit dem Foto ist der Anzeigepflicht Genüge getan. Die Bürger können sofort aktiv werden oder einen Fachbetrieb beauftragen“, erklärt Peter Morgalla.
Was ist mit Bäumen und Ästen, die vom Nachbargrundstück auf mein Grundstück gekippt sind?
Der Nachbar haftet nur dann, wenn der Baum vorher morsch war. War das gute Stück vor dem Sturm kerngesund, sprechen Juristen von höherer Gewalt. Dann bleibt der Geschädigte mit dem Baum auf seinem Grundstück auf möglichen Kosten sitzen.
Wo können Privatleute die gewaltigen Mengen Holz entsorgen?
Für die kostenlose Anlieferung von Grünschnitt oder Astbruch bittet der USB, den Wertstoffhof an der Havkenscheider Straße in Kornharpen zu nutzen. Er ist von 7.30 bis 20 Uhr, samstags bis 15.30 Uhr geöffnet. Zwar können die Hinterlassenschaften des Sturms auch auf allen anderen Wertstoffhöfen entsorgt werden. „Stammholz wird außer an der Havkenscheider Straße aber nur bis zu einem Durchmesser von ca. 18 cm angenommen“, betont der USB. Unwetter
Seit dieser Woche kann Sturmholz zusätzlich auf das Gelände der ehemaligen Baumschule an der Feldmark gebracht werden, wo die Stadt ein Lager eingerichtet hat.
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