Bochum. . Das Amtsgericht hat einen Haftbefehl gegen eine Bochumer Altenbetreuerin erlassen. Die 59-Jährige ist wegen Untreue angeklagt, erschien am Dienstagmorgen aber nicht zu ihrem Prozess. Laut Anklage soll die Frau 37.000 Euro von zwei Senioren veruntreut haben.
Eine Bochumer Altenbetreuerin hat jetzt gewaltigen Ärger mit der Strafjustiz. Die Staatsanwaltschaft hat sie wegen Untreue angeklagt, doch dem Prozess am Dienstag blieb sie ohne jede Entschuldigung fern. Daraufhin erließ Richter Dr. Karl-Heinz Bösken Haftbefehl.
Die 59-jährige Angeklagte hatte laut Anklage eine 80-jährige Frau und einen 86-jährigen Mann betreut, beiden lebten in einem Haushalt in Bochum. Als Betreuerin soll sie auch Zugriff auf deren Kontokarten und die PIN gehabt und insgesamt 37.000 Euro abgehoben haben. Das Geld habe sie aber anstatt für die Pflege der beiden Senioren für sich selbst vereinnahmt.
Aufgeflogen war der Fall, nachdem der 86-Jährige in ein Seniorenheim umziehen musste. Weil es Probleme mit der Finanzierung gab, soll das Heim Strafanzeige gegen die Altenbetreuerin erstattet haben. Bei den folgenden Ermittlungen ergaben sich dann die Vorwürfe, die jetzt zu der Anklageschrift führten.
Es droht eine Strafe von mehr als einem Jahr Haft
Zum Prozessauftakt blieb der Platz neben dem Verteidiger aber leer. Dieser sagte, dass er „keine Angaben“ machen könne, wo seine Mandantin sei. Nicht unüblich ist in solchen Fällen ein Strafbefehl - eine Verurteilung ohne öffentlichen Prozess. Das aber wurde schnell verworfen, weil die Strafobergrenze eines Strafbefehls bei einem Jahr Haft auf Bewährung liegt - gleichzeitig aber die Vorwürfe so massiv erscheinen, dass eine höhere Strafe im Raume steht. Denn eventuell handelt es sich sogar um eine gewerbsmäßige Untreue, wie es hieß.
Nun lässt der Richter die Angeklagte suchen. Danach entscheidet er, ob der Haftbefehl bis zu einem neuen Prozesstermin unter Auflagen außer Vollzug gesetzt werden kann oder ob die Angeklagte bis dahin in U-Haft kommt. Bisher ist sie nicht vorbestraft.