Bochum/Düsseldorf. Die NPD darf bei der Kommunalwahl in Bochum am 25. Mai nur in 28 von 33 Wahlkreisen mit einem Kandidaten antreten. Der Landeswahlausschuss erklärte die Kandidatur von fünf NPD-Leuten für ungültig. Sie waren gegen ihren Willen von der rechtsextremen Partei aufgestellt worden
Die NPD darf bei der Kommunalwahl in Bochum am 25. Mai nur in 28 von 33 Wahlkreisen mit einem Kandidaten antreten. Der Landeswahlausschuss in Düsseldorf erklärte am Donnerstag die Kandidatur von fünf NPD-Leuten für ungültig, da diese – wie berichtet – bei der Stadt erklärt hatten, gegen ihren Willen aufgestellt worden zu sein.
Zwei weitere zogen gestern diesen Widerruf schriflich zurück und behaupteten von der Antifa massiv bedroht worden zu sein. Vertreter der NPD sagten, dass dies für alle sieben gelte und kündigten an, die Wahl anfechten zu wollen.