Bochum. Die Kommunalwahl am 25. Mai beschäftigt den Staatsschutz Bochum. Die Polizei ermittelt wegen einer Kampagne der linksextremen Antifa: In einem eingeleiteten Strafverfahren geht es um die Bedrohung von 51 Kandidaten von NPD, Pro NRW und AfD. Nun warnt die Polizei die Kandidaten vor Gewaltaktionen.
Die Kampagne der Bochumer Antifa gegen NPD, Pro NRW und Alternative für Deutschland (AfD) beschäftigt den Staatsschutz. In dem eingeleiteten Strafverfahren geht es um die Bedrohung von 51 Kandidaten, die für die Parteien zur Kommunalwahl am 25. Mai antreten wollen. Ermittelt wird auch wegen der Farbbeutel-Attacke gegen das Kolpinghaus in der vergangenen Woche.
Ein am 5. März im Internet veröffentlichter Aufruf hat die Polizei veranlasst, die Kandidaten anzuschreiben und vor Gewaltaktionen der Antifaschisten zu warnen. „Unbekannte Personen der linksextremistischen Antifa“ planten unter dem Pseudonym „Antifa Klüngel Bochum“ Outing-Aktionen an den Wohnorten und Arbeitsplätzen der Kandidaten, heißt es in dem Schreiben der Polizei.
„Erfahrungsgemäß gehen mit den Outing- bzw. ‚antifaschistischen Aufklärungsaktionen’ der Antifa auch Straftaten einher, insbesondere Sachbeschädigungen an Fahrzeugen und Farbschmierereien an Hauswänden. Des Weiteren sind Verteilungen von Flugblättern/Flyern in der Nachbarschaft und am Arbeitsplatz einzukalkulieren.“ Die Polizei gibt den Betroffenen zudem Verhaltenshinweise: „Achten Sie in ihrem persönlichen Umfeld zu Hause und am Arbeitsplatz auf verdächtige Personen. Parken Sie ihr Fahrzeug (...) möglichst in gut ausgeleuchteten Bereichen.“
Zustimmung zur Kandidatur ist unwiderruflich
Während die Antifa sich auf ihrer Homepage bereits dafür feiert, dass der AfD-Kreisparteitag nicht wie geplant im Kolpinghaus stattfinden konnte und erste Kandidaten von AfD und Pro NRW ihre Kandidatur zurückziehen wollen, bezeichnet AfD-Wahlkampfleiter Wolfgang Demolsky die Aktionen als „einen Angriff auf unseren Rechtsstaat“. Die Polizei, der Staatsschutz mache sich durch sein Schreiben an die Kandidaten ungewollt zum „Erfüllungsgehilfen“ der Antifa.
Obwohl Demolsky gegenüber der WAZ einräumte und Verständnis äußerte, dass die Einschüchterung bei einigen Kandidaten der AfD Wirkung zeige und diese ihre Kandidatur nun in Frage stellten, pocht er auf das Kommunalwahlgesetz NRW. In Paragraf 15 ist festgehalten, dass die Zustimmung zu einer Kandidatur „unwiderruflich“ ist. Die AfD hat ihre Wahlunterlagen mit den Kandidatenlisten bereits vor einem Monat bei der Stadt eingereicht. „Auch wir bekommen da niemanden runter! Diese Art der Manipulation soll eben verhindert werden“, sagt Demolsky.
Änderungsmeldungen müssen unterzeichnet werden
Laut Stefan Heimrath, dem stellvertretenden Leiter des Bochumer Rechtsamtes stimmt das so nicht. Paragraf 20 des gleichen Gesetzes ermöglicht es Parteien, ihre Kandidatenlisten bis zum Datum der Abgabefrist, in diesem Jahr ist dies der 7. April, zu ändern. Die Änderungsmeldungen müssen von den Vertrauensleuten, die die Parteien für die Wahl benannt haben, unterzeichnet werden. Im Klartext: Kandidaten können selbst nicht zurück, aber die Partei kann sie streichen.
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