Bochum/Hattingen. . Ein 26-jähriger Mann aus Hattingen, der in einer Doppelgarage eine relativ professionelle Marihuana-Plantage betrieben hatte, ist am Mittwoch zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Aufgeflogen war er, weil durch die Hitze der Anlage der Schnee an der Garage geschmolzen war.

Der Akademiker hatte seine heimliche Drogenplantage in einer Garage bestens durchgeplant, nur an eines hatte er nicht gedacht: dass der Anbau der Cannabispflanzen solche Wärme erzeugt, dass dadurch der Schnee an der Garage schmilzt. Dadurch flog die Straftat auf. Am Mittwoch wurde der studierte Volks- und Betriebswirt vom Bochumer Schöffengericht wegen Drogenhandels zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 26-jährige Hattinger steckte zur Tatzeit Ende 2012 in einer finanziellen Krise. Beruflich lief es überhaupt nicht rund. Außerdem hatte er dabei Kontakt zu Leuten, die ihm offenbar nicht gut taten. Um mehr Geld zu verdienen, richtete er sich eine Cannabis-Plantage ein. Dazu mietete er eine Doppelgarage in der Bochumer Innenstadt an. Die Anlage war, wie Richter Dr. Axel Deutscher sagte, „eine der professionellsten, die ich in den letzten zehn Jahren erlebt habe“.

Es gab eine Beleuchtungsanlage, die durch eine Zeitschaltuhr geregelt war, eine Bewässerungsanlage, eine Trocknungseinrichtung, einen „Blüteraum“ und allerlei weitere Instrumente und spezielle Substanzen. Informiert hatte sich der 26-Jährige in einschlägiger Fachliteratur. Nach wenigen Monaten hatte er tatsächlich 29 Cannabispflanzen unterschiedlicher Größe gezüchtet. Es fehlte nicht mehr viel - und die Gewächse wären erntereif gewesen.

„Es scheitert immer an den Kleinigkeiten“

Dazu kam es aber zu seinem Entsetzen nicht. Im Dezember 2012 wurde der Vermieter der Garage stutzig, weil überall Schnee lag – nur an eben dieser Garage nicht. Er dachte an einen technischen Defekt und öffnete das Gebäude. Der Anblick dort veranlasste ihn, die Polizei zu rufen. Die Beamten ließen die Pflanzen trocknen und errechneten eine Gesamtmenge von fast 1,7 Kilo Marihuana.

Richter Dr. Axel Deutscher sagte zu der Panne mit der Schneeschmelze: „Es scheitert immer an den Kleinigkeiten.“

Der bisher unbestrafte Angeklagte, eine gepflegte Erscheinung und heute als Geschäftsführer einer kleinen Firma tätig, gab die Anklagevorwürfe zu. Die Erträge sollten zwar verkauft werden, Abnehmer seien allerdings noch nicht akquiriert worden. Das änderte aber natürlich an der Strafbarkeit nichts. Die Staatsanwältin wollte sogar zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Auf den gescheiterten Cannabis-Züchter (der selbst übrigens nicht kifft, wie er sagte) kommen jetzt noch einige Rechnungen zu. Das Gericht machte ihm zur Auflage, 600 Euro ans Land zu zahlen. Außerdem muss er seinen Anwalt honorieren. Und schließlich: Wegen der energieintensiven Plantagentechnik hat er Stromnachforderungen in Höhe von 800 Euro auf dem Tisch.

Das Urteil ist rechtskräftig.